Prozess um Tankstellen-Mord: Angeklagter gesteht tödlichen Schuss
Prozess um Tankstellen-Mord - Angeklagter gesteht tödlichen Schuss
Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht hat der Angeklagte die Tat gestanden.
"Ich bereue sie zutiefst", erklärte der 50-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach in einer schriftlichen Stellungnahme, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Erklären könne er sich sein Handeln bis heute nicht. Er sei sich der Schwere der Tat bewusst und bitte die Angehörigen des 20 Jahre alten Opfers um Entschuldigung.
Angeklagtem seien "Sicherungen durchgebrannt"
Er schilderte, was sich am Abend des 18. September 2021 aus seiner Sicht in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) zugetragen hatte. Er habe vor der Tat zu viel getrunken "und die Sicherung ist durchgebrannt", berichtete der Angeklagte. Er habe bereits sieben bis acht Halbliter-Dosen Bier intus gehabt und sich an einer Tankstelle mit weiterem Bier eindecken wollen. Dort habe er sich von dem Verhalten des Tankstellen-Mitarbeiters provoziert gefühlt, weil der Mann ihn wiederholt und kategorisch auf die Maskenpflicht hingewiesen habe und ihm kein Bier verkaufen wollte, weil er keine getragen habe.
Mario N. fasste Entschluss, den Mitarbeiter zu erschießen
Er sei ohne Bier weggegangen und habe sich an einer anderen Tankstelle mit drei bis vier Halbliter-Dosen versorgt und diese zu Hause getrunken. Dabei habe er sich immer mehr über das gerade erlebte Verhalten des Tankstellen-Mitarbeiters aufgeregt. Er habe einen geladenen Revolver aus seinem Nachttisch geholt und sei erneut zu der Tankstelle gefahren mit dem Entschluss, den Angestellten in einen Streit zu verwickeln und zu erschießen, "um ein Zeichen zu setzen".
Mutter des Opfers erschüttert und entsetzt
Die Mutter des zwanzigjährigen Opfers verfolgte die Schilderung des Angeklagten sichtlich erschüttert und entsetzt. Sie ist in dem Prozess als Nebenklägerin zugelassen.
"Die Waffe gezogen, den Hahn gespannt und abgedrückt"
Bei seiner Rückkehr in die Tankstelle habe der Angeklagte sich zunächst mit der Maske in die Wartereihe gestellt und gewartet, bis er an der Reihe war. Dann habe er seine Maske heruntergezogen, etwas zu dem Tankstellen-Mitarbeiter gesagt, "die Waffe gezogen, den Hahn gespannt und abgedrückt", antwortete er auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz. Was genau in seinem Kopf vorgegangen sei, daran erinnere er sich nicht mehr. Weitere Menschen in der Tankstelle habe er nicht wahrgenommen.
Nur bruchstückhafte Erinnerung
Auch was nach dem Schuss passiert sei, sei ihm nur noch bruchstückhaft in Erinnerung, sagte der 50-Jährige auf Nachfrage. Er sei irgendwie nach Hause gefahren und habe seiner Lebensgefährtin, die auf der Couch gelegen habe, so etwas gesagt wie: "Ich habe Riesen-Scheiße gebaut". Sie habe dies aufgrund seines betrunkenen Zustands nicht größer beachtet.
Angeklagter leide an Asthma
Der Angreifer leidet nach eigenen Worten an Asthma und einer Verengung der Luftröhre. Deshalb habe er keine Maske tragen wollen. Masken habe er nur ab und zu beim Einkaufen aufgesetzt - und dann meist nur bis unterhalb der Nase. Er habe sich im Lauf der Monate immer mehr isoliert. Er habe sich in Internet-Foren informiert, immer mehr in einer "Blase" gelebt und sei auch sprachlich "verroht".
"Sauwütend" über Corona-Maßnahmen und Politiker
Er fügte hinzu: "Ich war irgendwann sauwütend" über die Corona-Maßnahmen und die Politiker. Er habe das Gefühl gehabt, dass der Staat immer schärfer seine Bürger überwache "wie früher in der DDR". Die Familie des Angeklagten war Mitte der 1970er Jahre aus der DDR in die Bundesrepublik geflüchtet, er selbst war in Leipzig geboren worden.
Kein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht
Ein Attest, das ihm von der Maskenpflicht befreit hätte, habe er nicht gehabt, antwortete er der Richterin. Es sei ein "erniedrigender Gedanke" für ihn gewesen, seinen "Gesundheitszustand offenbaren" zu müssen.
Corona-Beschränkungen hätten Besuch einer Beerdigung verhindert
Nach seiner Sicht waren die Corona-Beschränkungen auch dafür verantwortlich, dass er nicht zur Beerdigung seines Vaters habe gehen dürfen. Dieser habe sich nach einer schweren Krebserkrankung im Jahr 2020 erschossen und zuvor auch seine Frau - die Mutter des Angeklagten - mit einem Schuss ins Gesicht schwer verletzt. Auch seine verletzte Mutter habe er wegen der Corona-Auflagen nicht im Krankenhaus besuchen dürfen. Inzwischen sei sie infolge einer Krebserkrankung gestorben.
Maskenpflicht "am schlimmsten" gewesen
"Am schlimmsten war die Maskenpflicht", sagte er im Rückblick auf die Corona-Beschränkungen. Er habe sich ohnmächtig gefühlt und "wie mit dem Rücken zur Wand". Dieses Gefühl habe sich dann auf dem Tankstellen-Mitarbeiter entladen. Über den Sinn der Maskenpflicht habe er sich auch mit seiner zwei Jahre älteren Schwester heftig gestritten. Die Corona-Schutzmaßnahmen hätten 2020 auch zu einem Auftragseinbruch in seinem Geschäft als selbstständiger IT-Entwickler geführt. Vorübergehend habe er deswegen auch die Ratenzahlungen für seinen Hauskredit aussetzen müssen.
Revolver habe seinem Vater gehört
Der Revolver, mit dem er auf den Tankstellen-Mitarbeiter schoss, habe früher seinem Vater gehört. Mit dieser Waffe habe er vorher nicht geschossen. Er habe aber mit seinem in den USA lebenden Schwager, der für ihn wie ein Bruder sei, dort Schießtraining absolviert.
Tat sorgte bundesweit für Entsetzen
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Angeklagt ist der 50-jährige Deutsche auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Die Anwälte hatten vor Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass sie Zweifel daran haben, dass bei der Tat die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt sind.
FFH-Reporter Florian Stendebach beim Auftakt
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