Volksbegehren für Verkehrswende - Gesetzesentwurf verfassungswidrig
Über 70.000 Hessen haben für ein Verkehrswende-Volksbegehren unterschrieben. Es geht etwa um mehr Radwege und einen ÖPNV-Ausbau. Doch jetzt der Rückschlag: Die hessische Landesregierung hat das Volksbegehren abgelehnt. Der vorgelegte Entwurf sei nicht verfassungskonform, erklärte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Wiesbaden.
Anfang September hatte der Landeswahlleiter bestätigt, dass das Verkehrswende-Volksbegehren die Zahl der für das Quorum erforderlichen Unterschriften deutlich überschritten hat. Um die gesetzlich vorgesehene zweite Phase der Unterschriftensammlung beginnen zu lassen, war zusätzlich eine Überprüfung des Gesetzestextes durch die Landesregierung erforderlich. Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens sind nun darüber informiert worden, dass die Prüfung der Landesregierung negativ ausgefallen ist.
Der Bund ist zuständig
Die Landesregierung habe den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen, berichtete der Al-Wazir. Die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgehe und durch Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt werde. Zudem werde in dem Entwurf mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert, das verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Gespräche mit Initiatoren laufen
Nach Angaben des Verkehrsministers wurde jenseits der juristischen Diskussion bereits vergangene Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen. Diese Gespräche würden fortgesetzt, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen, versicherte Al-Wazir.
Rechtliche Schritte sollen geprüft werden
Dazu erklärt Stephan Voeth, eine der drei Vertrauenspersonen der Verkehrswende Hessen, man erwäge, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.