Das freut Lokale in Wiesbaden - Dauerhaft erweiterte Gastronomieflächen
Die Gastronomiebetriebe in Wiesbaden können auch im nächsten Jahr den öffentlichen Straßenraum nutzen. Zusätzlich zu den bestehenden Außengastronomieflächen kann die Nutzung von neuen Flächen beantragt werden. Das teilte die Stadt mit.
Durch die Außenflächen seien die Gastronomiebetriebe besser durch die Corona-Pandemie gekommen, berichtet Verkehrsdezernent Andreas Kowol. Im kommenden Jahr sollen neue Flächen für die Außengastronomie bereitgestellt werden.
Win-Win Situation
Nicht nur die Gastronomiebetriebe haben von den Genehmigungen profitiert. Auch in der Stadt kam die Außengastronomie gut an. "Viele Straßen sind lebendiger und schöner geworden und die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener haben die neuen Flächen rege genutzt und schätzen gelernt", so Kowol.
Langfristige Perspektive für Gastronomie
Man wolle der Gastronomie nun eine langfristige Perspektive und damit auch Planungssicherheit für Investitionen geben. Damit soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von September erfüllt werden.
Verkehrssicherung und Denkmalschutz
Momentan wird an den Anforderungen an die zukünftigen Außengastronomieflächen gearbeitet. Wichtig sei die Verkehrssicherung, aber auch die ästhetische Gestaltung. Denn es muss auf den Denkmalschutz geachtet werden. Ab Anfang 2023 sollen die Anforderungen als neue Richtlinie für die Gastronomen zur Verfügung stehen. Bis Ende März 2023 können die vorhandenen Genehmigungen ohne weitere Kosten verlängert werden, teilte die Stadt mit. Das funktioniere durch einen formlosen Antrag.
Angepasstes Antragsverfahren
"Ab April 2023 müssen bereits bestehende und neue gastronomische Nutzungen das angepasste Antragsverfahren durchlaufen. Bis zur dauerhaften Genehmigung kann die derzeitige Außengastronomie jedoch beibehalten werden", sagt Andreas Kowol. Und es gibt eine weitere Veränderung: Zu Beginn des neuen Jahres können die Gastronomen - je nach Standort - auf eine vollständige Umfassung mit Absperrungen verzichten. Wie die Fläche gesichert wird, muss demnach im Einzelfall mit der Straßenverkehrsbehörde abgesprochen werden.