Hessen fordert härtere Gangart - Längere Haft für Geldautomatensprenger?
Hessens Justizminister Poseck und Innenminister Beuth wollen sich beim Bund für härtere Strafen für Geldautomatensprenger einsetzen. Die Mindeststrafe soll von einem auf 5 Jahre angehoben werden.
Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Geldautomat gesprengt wird. Die Schäden liegen in diesem Jahr schon bei rund 2,5 Millionen Euro, allein in Hessen. Über eine Million haben die Täter erbeutet, teilte das Justizministerium mit.
Minister: Geldautomatensprengung vergleichbar mit Bankraub
Immer skrupelloser und rabiater seien die Banden unterwegs, sagen die CDU-Minister Beuth und Poseck. Sie vergleichen Geldautomatensprengungen mit einem Bankraub. Hier liege die Mindeststrafe bei 5 Jahren. Bei Ministerkonferenzen im Mai und Juni will sich Hessen für Gesetzesänderungen stark machen.