Neues Naturschutzgesetz - Hessens Land- und Forstwirte üben Kritik
Hessen will Insekten und Vögel künftig besser schützen – mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes. Scharfe Kritik daran kommt von Waldbesitzern und Landwirten in Hessen. In einem Pressegespräch erklärten der Hessische Bauernverband (HBV), der Hessische Waldbesitzerverband und die Familienbetriebe Land und Forst, wo aus ihrer Sicht die Probleme liegen.
Das Gesetz würde die Land- und Forstwirtschaft durch die neuen und schärferen Schutzvorschriften stark einschränken. Vertreten wurden die Betroffen durch Karsten Schmal (Präsident des Hessischen Bauernverbands), Phillip Viktor Russell (Guts- und Forstverwaltung) und Carl-Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Vorsitzender des Hessischen Waldbesitzerverbandes). Bisher hat sich der Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Abgesegent ist er also noch nicht.
Was sieht der Gesetzesentwurf vor?
Mit einem landesweiten Verbot von Schottergärten und Vorgaben für große Glasfassaden will Hessen den Schutz von Insekten und wildlebenden Vögeln verstärken. Die Novelle des Naturschutzgesetzes sieht zudem vor, dass im Offenland auf 15 Prozent der Flächen die Natur mit einem Biotopverbund Vorrang hat. Damit solle der Artenschwund gebremst werden, den es auf Wiesen, Feldern und Äckern besonders drastisch gebe, sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) im hessischen Landtag in Wiesbaden bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. "Wir wollen eine Trendumkehr im hessischen Naturschutz."
Weitere Informationen zu dem Gesetzesentwurf gibt es hier.
Kritik am Entwurf
Die Land- und Forstwirtschaftsverbände betonten, dass Naturschutz und der Erhalt der Artenvielfalt in der Land- und Forstwirtschaft selbstverständlich seien. „Die hessischen Landwirte und Waldbesitzer sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit der Natur und der wertvollen Ressource Boden bewusst und handeln dementsprechend, dafür braucht es kein eigenes Vollgesetz in Hessen“, sagte Schmal. Die Beschlüsse des neuen Bundesnaturschutzgesetzes würden bedauerlicherweise nicht berücksichtigt werden. Stattdessen entstehe vermeidbarer bürokratischer Aufwand für die Landwirte.
Sorge um Versorgungssicherheit
Die Sorge sei, dass auf Grundlage des Gesetzes am Ende Fakten geschaffen würden, die in der Bewirtschaftung einschränkten, sagt Schmal. Am Ende habe der Naturschutz immer Vorrang und die Versorgungssicherheit würde viel zu wenig berücksichtigt. Schon jetzt importiere Hessen zu einem großen Teil Lebensmittel aus anderen Ländern.
Forderung nach Zusammenarbeit
Bei der Erarbeitung des Naturschutzgesetzes seien die Land- und Forstwirte viel zu spät eingebunden worden, kritisiert der Präsident des hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, am FFH-Mikro. Nun müssen aus Sicht der Landwirte mindestens Änderungen her. Unter anderem müsse sichergestellt werden, dass landwirtschaftliche Arbeiten nachts weiter durchgeführt und Betriebe im Außenbereich beleuchtet werden können. Bisher plant das Land, nachtaktive Insekten besser zu schützen, indem die gesetzlichen Vorgaben für Außenbeleuchtungen verschärft werden. Lichtemissionen sollen grundsätzlich vermieden werden.
Grüne verteidigen geplantes Naturschutzgesetz
Die Grünen im hessischen Landtag verteidigen die Gesetzespläne dagegen. Ihre naturschutzpolitische Sprecherin, Vanessa Gronemann, teilte mit: "Es wäre hilfreich, wenn es neben gut gemeinten Bekenntnissen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz auch dann, wenn es konkret wird, eine tatsächliche Unterstützung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen gibt. Wir haben uns die Stellungnahmen der Verbände zum Naturschutzgesetz selbstverständlich aufmerksam angehört und werden damit konstruktiv umgehen.“
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