"Schlichtweg falsch" - Hessen-SPD muss Wahlprogramm korrigieren
Die hessische SPD hat eine Passage zur Reform des kommunalen Wahlrechts für Ausländer in ihrem Wahlprogramm korrigiert.
Dabei geht es um den Vorschlag der Partei, ab wann nicht aus einem EU-Land stammende Ausländer bei kommunalen Wahlen mitabstimmen sollen. Im Wahlprogramm wurde bislang eine Dauer von sechs Monaten genannt, was aber auf einen Übertragungsfehler zurückgehe, teilte die Partei in Wiesbaden mit. Richtig sei ein Zeitraum von sechs Jahren.
SPD: Formulierung "schlichtweg falsch"
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag habe bereits im Mai 2022 ein Positionspapier beschlossen, dessen Inhalt in das Wahlprogramm eingeflossen sei. "Durch einen redaktionellen Fehler wurden aus den sechs Jahren, die in dem Fraktionspapier als Frist genannt sind, bei der Übertragung der Position in unser Wahlprogramm sechs Monate", erklärte Generalsekretär Christoph Degen.
Monate und Jahre verwechselt
"Die Formulierung im Wahlprogramm ist also schlichtweg falsch und gibt die Beschlusslage der SPD Hessen und der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag nicht korrekt wieder." Die Regelung solle außerdem nur für Nicht-EU-Ausländer mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gelten.
Fehler im digitalen Wahlprogramm korrigiert
Der Fehler wurde nach Angaben der SPD inzwischen in dem online gestellten Wahlprogramm korrigiert. Es sei ein Hinweis ergänzt worden, um die Änderung transparent zu machen.
Ausländer dürfen schon lange wählen
Zuvor hatte unter anderem die "Bild"-Zeitung über die Passage im Wahlprogramm der SPD und deren Spitzenkandidatin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, berichtet. Ausländer aus EU-Staaten dürfen in Deutschland bereits seit über 30 Jahren bei Kommunalwahlen mitwählen.
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