Gruseliger Spaß oder kriminelle Handlung? Halloweenstreiche im Visier
Wenn Grusel-Streiche ausarten - Halloween: Sachbeschädigung wird bestraft
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist Halloween und viele Kinder und Jugendliche ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern Süßigkeiten.
Dabei sollte man jedoch aufpassen, dass die Streiche nicht zu Straftaten werden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor Sachbeschädigungen wie das Verteilen von Müll im Vorgarten, das Beschmieren von Hauswänden oder das Zerkratzen von Autos.
Es droht sogar Gefängnis
Solche Taten können mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft werden, warnt das LKA. Wenn öffentliche Einrichtungen beschädigt werden, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Zuschauen auch strafbar?
Und Achtung: Sogar das Zuschauen bei solchen Streichen kann teuer werden - denn das gilt als gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Eltern haften für ihre Kinder und sollten deshalb vorher klären, was erlaubt ist und was nicht. Außerdem sei es ratsam, die Kinder bei ihren Streifen zu begleiten, um Missverständnisse zu vermeiden.