Landtag verabschiedet Gesetzesnovelle zu Überwachung von Extremisten
Überwachung von Extremisten - Landtag beschließt Gesetzesänderung
In seiner wohl letzten Plenarsitzung dieser Wahlperiode hat der hessische Landtag mehrheitlich eine Gesetzesnovelle unter anderem zur Überwachung mutmaßlicher Extremisten verabschiedet. Abgeordnete von CDU, SPD, Grünen und FDP votierten am Dienstag in Wiesbaden in namentlicher Abstimmung dafür, Parlamentarier von AfD und Linke dagegen.
Insgesamt gab es 100 Ja- und 20-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Gemäß der Gesetzesänderung sollen die Mitglieder der G10-Kommission des Parlaments, die hinter verschlossenen Türen über bestimmte Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes entscheiden, künftig persönlich gewählt werden. Bislang wurden sie nach wahlarithmetischen Schlüsseln und Parteizugehörigkeit benannt.
AfD nicht automatisch in Kommission
Mit der Neuregelung wird nach dem deutlichen Erstarken der AfD bei der Landtagswahl im Oktober künftig nicht automatisch auch ein Vertreter dieser Partei in der G10-Kommission sitzen. Gegenwärtig ist das Gremium mit sechs Parlamentariern von CDU, SPD und Grünen besetzt.
AfD: Änderung ist "undemokratisch"
Die AfD-Opposition kritisierte die Gesetzesnovelle als undemokratisch. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Frank Grobe monierte, dass so die Gewaltenteilung weiter ausgehöhlt werden solle. Gerade die AfD, die "nie die Verfassung gebrochen" habe, solle aus der G10-Kommission herausgehalten werden. Die bisherige schwarz-grüne Landesregierung habe dagegen Gerichtsurteilen zufolge dreimal in der zu Ende gehenden fünfjährigen Wahlperiode die Verfassung gebrochen.
CDU und SPD rechtfertigen Vorgehen
Christian Heinz von der CDU sagte, in der am 18. Januar beginnenden neuen Legislaturperiode würden mehr als 60 Gremien neu besetzt. Die G10-Kommission sei dabei aber ein "höchst sensibles Gremium". SPD-Fraktionschef Günter Rudolph betonte, die Gesetzesänderung solle gerade die Demokratie stärken.