80-Jähriger wegen Tötung seiner bettlägerigen Frau verurteilt
Urteil in Wiesbaden - Mann tötet bettlägerige Ehefrau - Haft
Jahrelang pflegte ein heute 80-Jähriger seine bettlägerige Frau, als 2023 eine Alltagssituation eskaliert. Nach seinen eigenen Worten erwürgte der Mann die 82-Jährige. Jetzt ist das Urteil ergangen.
Wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist ein 80-Jähriger vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Mann habe die 82-Jährige in der Nacht zum 1. Juni 2023 in Wiesbaden im häuslichen Wohnzimmer im Pflegebett erwürgt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Urteil erging wegen Totschlags, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwältin hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über langen Zeitraum größtenteils selbst gepflegt
Der Deutsche hatte seine Ehefrau, die an Kinderlähmung erkrankt war, über einen langen Zeitraum größtenteils selbst gepflegt. Zuletzt hatte die Patientin unter anderem an starkem Juckreiz gelitten.
Mann schreibt seinem Sohn: Habe deine Mutter erwürgt
Auslöser der Tat sei vermutlich die Aussage der Frau gewesen, einen bereits vereinbarten Hautarzttermin nicht wahrnehmen zu wollen, sagte die Richterin. Diese Haltung habe den Angeklagten dermaßen in Wut versetzt, dass er seine Frau getötet habe. Der Mann hatte nach der Tat in einer Nachricht an seinen Sohn geschrieben, dass er die Mutter erwürgt habe.
Richterin: "Menschliches Drama"
Die Richterin sprach von einem "menschlichen Drama" mit dem schlimmsten Ausgang. Sie verwies darauf, dass die Belastungen von Angehörigen in der häuslichen Pflege ein gesellschaftliches Problem seien, das häufig verschwiegen werde. Die Richterin sprach von Verständnis für den Verurteilten, der mit der Situation körperlich und psychisch überlastet gewesen sei. Sie ergänzte jedoch, dass nach ihrem Empfinden das tödliche Schicksal des Opfers in der Familie kaum eine Rolle spiele.
Richterin: Was hat 82-Jährige wohl gedacht?
Was habe die 82-Jährige in den letzten Momenten ihres Lebens wohl gedacht, als sie von ihrer engsten Bezugsperson getötet worden sei, fragte die Vorsitzende. Es sei auch eine Frage der menschlichen Würde, selbst entscheiden zu können, ob man einen Arzt besuchen wolle oder nicht.