Datenschutz in Hessen 2023: Beauftragter zieht positive Bilanz
Fitnessstudios mussten agieren - Hessen zieht positives Datenschutz-Fazit
Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hat für das Jahr 2023 eine insgesamt positive Bilanz gezogen. Zur Vorstellung seines jüngsten Berichtes in Wiesbaden erklärte er, Datenschutz werde in Hessen akzeptiert und nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Er habe 2023 keine schwerwiegenden Verstöße registriert, so Roßnagel weiter.
Umgang mit Datenschutzbeschwerden in Hessen
Der Datenschutzbeauftragte geht unter anderem Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, die ihre Grundrechte beim Datenschutz verletzt sehen. In berechtigten Fällen würden die Verstöße abgestellt, erläuterte Roßnagel. "Die meisten Verantwortlichen beseitigen datenschutzwidrige Zustände umgehend." Ansonsten hätten förmliche Anordnungen und Sanktionen geholfen.
Fitnessstudios und Zustelldienst mussten handeln
Unter anderem musste eine Fitnessstudiokette ihre bisherigen Identifizierungsverfahren für Kunden mittels Fingerabdrucksensoren und Daten-Chips aufgeben. Der Zustelldienst eines Möbelhauses fotografiere nun nicht mehr alle zugestellten Lieferungen in der Wohnung der Empfänger, teilte Roßnagel mit.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Der Juraprofessor Alexander Roßnagel ist seit März 2021 hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er überwacht unter anderem, ob das Datenschutzgesetz und andere datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden - etwa bei öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen. Roßnagel berät außerdem die Politik bei Gesetzesvorhaben. Auch Kontrollen bei Behörden oder Firmen sind möglich.
Jeder darf Fragen stellen oder sich beschweren
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich mit Fragen und Beschwerden unmittelbar an den Beauftragten zu wenden. Dies gilt auch für alle, die ihr Recht auf Informationszugang verletzt sehen. Informationsfreiheit bedeutet, dass jedem Bürger ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusteht, die bei öffentlichen Stellen vorliegen. Auf Bundes- und Landesebene ist dies per Gesetz geregelt. Gemeinden können den Informationszugang per Satzung regeln.
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