Gericht in Mainz stoppt Katzenhaltung - Tiere waren schlecht gepflegt
Gericht stoppt Katzenzucht - 19 Katzen schlecht gepflegt und ernährt
Wegen nicht artgerechter Haltung muss eine Katzenhalterin ihre Tiere zum Großteil abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Frau darf außerdem keine Katzen mehr züchten.
Die Züchterin hielt 19 Rassekatzen in ihrem Haus. Amtsveterinäre fanden die Tiere in engen und verschmutzten Räumen. Die Katzen waren schlecht gepflegt und ernährt. Einige Tiere waren krank oder in ihrer Entwicklung gestört. Darum ordnete das Amt an, dass nur vier Katzen bleiben dürfen. Die anderen Tiere müssen verkauft oder abgegeben werden. Die Zucht von Katzen wurde ihr untersagt.
Streit um die Anordnungen
Die Halterin legte gerichtlich Widerspruch ein. Sie sagte, ihre Katzen seien artgerecht untergebracht. Das Gericht lehnte ihren Eilantrag ab. Die Maßnahmen seien rechtskräftig und verhältnismäßig, so das Gericht. Es bestätigte die Entscheidung der Amtsveterinäre. Die Halterin konnte keine artgerechte Haltung nachweisen. Das Gericht betonte auch, dass die Antragstellerin wiederholt Aufforderungen nicht nachgekommen sei. Sie habe zudem wenig Einsicht in ihr Fehlverhalten gezeigt.
Auch eine Hundezucht
Auf ihrem Anwesen betreibt die Frau auch eine Hundezucht.