Anwohner scheitern mit Klage gegen Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden
Verwaltungsgericht bestätigt: - Klage gegen Flüchtlingsheim erfolglos
Seit Monaten kämpfen Anwohner des Wiesbadener Villenviertels Südost gegen eine Flüchtlingsunterkunft in der Lessingstraße in einem denkmalgeschützten Gebäude. Jetzt sind sie erneut gescheitert - vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 24. Juli entschieden, dass das sogenannte ehemalige "Didier-Gebäude" in Wiesbaden als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden darf.
Stadt hatte Genehmigung erteilt
Mit Bescheid vom 29. Februar 2024 hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden eine bis zum 1. März 2031 befristete Genehmigung für die Umnutzung des zuvor vom Regierungspräsidium Darmstadt genutzten, denkmalgeschützten Gebäudes in eine Unterkunft für Geflüchtete erteilt.
Nachbarn stellten Eilantrag dagegen
Gegen diese Genehmigung wandten sich die Antragsteller als Eigentümer von in der Nachbarschaft gelegenen Grundstücken bzw. Wohnungen im Wege eines Eilantrags, den das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 30. April 2024 ablehnte.
Begründung für Niederlage
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nunmehr bestätigt. Zur Begründung hat der 4. Senat im Wesentlichen auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Darin heißt es, es seien keine "nachbarschützenden Rechte" verletzt. Eine soziale Einrichtung sei in einem Wohngebiet zulässig. Die Antragsteller hätten auch nicht glaubhaft machen können, dass es zu Belästigungen, unzumutbaren Störungen oder zu den behaupteten Wertminderungen ihrer Grundstücke komme.