Maßnahme gegen Schweinepest - Pilze sammeln im Wald verboten
In Wiesbaden gilt ein Sammelverbot für Pilze, wenn Pilzsammler die befestigten Waldwege oder die gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwege verlassen. Ziel ist es, die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen. Wildschweine sollen nicht unnötig gestört werden. Andernfalls könnten sie in nicht infizierte Gebiete vertrieben werden.
Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke: "Pilzsammler sollten sich informieren, ob das Waldstück, in dem sie sammeln wollen, zur Sperrzone II gehört." Eine interaktive Karte zur genauen Abgrenzung ist hier verfügbar. Löbcke fordert die Bürger auf, die markierten Wege nicht zu verlassen. Schilder an den Waldeingängen informieren über die Regelungen.
Weitere Maßnahmen in Sperrzone II
In der Sperrzone II bleibt die Jagd nahezu vollständig verboten. Auch die Landwirtschaft unterliegt Einschränkungen. Hunde sind an der Leine zu führen. Wer ein verendetes Wildschwein findet, muss dies der Veterinärbehörde melden, inklusive GPS-Daten des Fundortes. Ein Infotelefon für Fragen steht montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Nummer (0611) 318080 zur Verfügung. Die Stadt bittet dringend, die Notrufnummern 110 oder 112 nicht für Fragen zur ASP zu nutzen. Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind außerdem auf der Website wiesbaden.de/asp abrufbar.
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