A63 - Seitenstreifen benutzt - Jetzt hagelt es Bußgelder und Punkte
Auf der A63 kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Ein Fahrzeug blieb wegen eines geplatzten Reifens auf dem Seitenstreifen liegen. Dies ereignete etwa in Höhe von Klein-Winternheim in Fahrtrichtung Kaiserslautern. Der Seitenstreifen musste daraufhin für den Verkehr gesperrt werden. Ein Streifenwagen war vor Ort, um das Fahrzeug zu sichern und die Verkehrsteilnehmer zu warnen. 17 Autofahrer nutzen aber verbotenerweise den Seitenstreifen.
Verstöße gegen Verkehrsregeln
Trotz der deutlichen Signaleinrichtungen und Beschilderung nutzten mehrere Fahrzeuge den gesperrten Seitenstreifen. Die Fahrer wollten offenbar schneller vorankommen. Solche Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. In dem kurzen Zeitraum von etwa 35 Minuten konnten 17 Fahrzeuge erfasst und kontrolliert werden. Insgesamt wurden Bußgelder von 1275 Euro verhängt.
Bußgelder und Punkte
Die betroffenen Fahrer und Fahrerinnen erhalten Bußgeldbescheide von der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer. Jeder Verstoß resultiert in 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Der Seitenstreifen ist normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen freigegeben. Diese Regelungen werden durch Beschilderungen angezeigt. Verkehrsteilnehmer sollten darauf achten, um Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Empfehlungen zur Verkehrssicherheit
Die temporäre Freigabe des Seitenstreifens auf der A63 ist abhängig vom Verkehrsaufkommen. Sie kann jederzeit geändert werden. Insbesondere bei Unfällen oder liegengebliebenen Fahrzeugen ist dies oft nötig. Um Risiken zu vermeiden, wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die Beschilderung aufmerksam zu beachten. Bei nicht freigegebenem Seitenstreifen sollten sie ausschließlich die regulären Fahrspuren nutzen. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und hilft, Unfälle und Schäden zu verhindern.
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