EU greift beim Hahn durch - Millionenrückzahlung von Ryanair/Airport
Der Flughafen Frankfurt-Hahn und die Fluggesellschaft Ryanair müssen Staatshilfen in Höhe von rund 15 Millionen Euro zurückzahlen. Diese Entscheidung hat die EU-Kommission getroffen. Ryanair soll 13 bis 14 Millionen Euro zurückzahlen, während der Flughafen Frankfurt-Hahn 1,25 Millionen Euro zahlen muss. Die Staatshilfen wurden als wettbewerbsverzerrend eingestuft.
Zusätzlich zu den genannten Beträgen fallen auch Zinsen an. Die Maßnahmen, die zur Rückzahlungsanordnung führten, wurden zwischen 2005 und 2017 entschieden. Das bedeutet, dass die Rückforderungen teils Jahre zurückliegen. Damit soll die Wettbewerbsverzerrung rückgängig gemacht werden.
Details der Wettbewerbsverzerrung
Die EU-Kommission führt an, dass das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen eine Grundstücksüberlassung gewährte, ohne eine Entschädigung darauf zu verlangen. Ryanair profitierte von Marketingvereinbarungen sowie einer Ausbildungsbeihilfe. Diese Unterstützungsmaßnahmen wurden als verzerrend für den Markt bewertet.
EU-Regelungen für Staatshilfen
In der Europäischen Union gelten strikte Regeln für Finanzhilfen an einheimische Firmen. Solche Hilfen dürfen keine unfaire Marktvorteile schaffen. So soll verhindert werden, dass finanziell starke Länder ihre Unternehmen unverhältnismäßig unterstützen und so den Wettbewerb verfälschen. Durch diese Regelungen soll der faire Wettbewerb im europäischen Markt gesichert werden.