Hessengeld startet: Neue Förderung für Immobilienkäufer
Ab sofort Zuschuss für Hauskauf - Das müsst ihr zum Hessengeld wissen
Ab heute (19.09.) können Immobilienkäufer in Hessen erstmals Anträge auf das neue Förderprogramm "Hessengeld" stellen. Die Unterstützung richtet sich vor allem an junge Familien und Bürger, die zum ersten Mal ein Haus oder eine Wohnung zur eigenen Nutzung im Bundesland kaufen.
Die Beantragung ist ab dem Mittag über ein Online-Portal des Finanziminsteriums möglich.
Hessengeld soll beim Zahlen der Grunderwerbsteuer helfen
Das Hessengeld zielt darauf ab, die Grunderwerbsteuer zu erleichtern, die beim Immobilienkauf anfällt. In Hessen liegt diese bei sechs Prozent der Kaufsumme. Bei einer Kaufsumme von 300.000 Euro ergibt das eine Steuer von 18.000 Euro. Wird der Antrag für das Hessengeld genehmigt, können bis zu 10.000 Euro pro Erstkäufer, maximal 20.000 Euro, ausbezahlt werden. Zusätzlich gibt es 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie zieht.
Auszahlung in Raten
Die Förderung wird bei genehmigten Anträgen gestaffelt ausgezahlt. Der Betrag wird bis maximal zur Höhe der angefallenen Grunderwerbsteuer gewährt. Auszahlungen erfolgen in zehn gleichen jährlichen Raten. Damit will das Land Hessen die finanzielle Belastung für Immobilienkäufer reduzieren. Die Maßnahme richtet sich speziell an junge Familien und Erstkäufer und zielt darauf ab, den Immobilienmarkt für sie zugänglicher zu machen.
Rhein und Lorz geben Startschuss
Den Start für die digitalen Anträge haben Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Alexander Lorz heute in Wiesbaden bekanntgegeben. Das Finanzministerium berichtet von großem Interesse seitens der Bürger. Diese neue Förderung ist ein zentrales Vorhaben des "Sofortprogramms" der schwarz-roten Landesregierung, die seit Januar im Amt ist.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Hessengeld
Was wird gefördert?
Die Förderung ist an den erstmaligen, grunderwerbsteuerpflichtigen Kauf einer Immobilie gekoppelt, der ab dem 1. März 2024 erfolgt. Die Grunderwerbsteuer muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig gezahlt worden sein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, und sie ist auf die Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt. Das Hessengeld steht ungebunden von Einkommensverhältnissen zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung richtet sich an Käufer, die eine Immobilie zur Eigennutzung in Hessen erwerben. Bereits vorhandene Immobilien im In- oder Ausland schließen eine Förderung aus, da der Ersterwerb gefördert wird. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt des Kaufs keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten jedoch über gültige Ausweisdokumente und eine deutsche Steueridentifikationsnummer verfügen. Verheiratet sein ist keine Voraussetzung.
Welche Fördersummen gibt es?
Die Höhe des Hessengeldes beträgt 10.000 Euro pro Erwerber und 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht. Wenn ein Kind schon vor der Beurkundung des Kaufvertrags geboren wurde, kann es berücksichtigt werden. Der Förderbetrag darf jedoch nicht die gezahlte Grunderwerbsteuer überschreiten. Der Einzug muss innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung erfolgen, um förderwürdig zu bleiben.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Antragsteller müssen den Antrag digital über das Kundenportal der WIBank einreichen. Notwendige Dokumente sind Ausweispapiere, Geburtsurkunden der Kinder und Auszüge aus dem Kaufvertrag. Bei Gemeinschaftserwerben wird die Förderung anteilig gemäß der Selbstnutzung der Immobilie angepasst. Die Förderung wird in zehn gleich großen Jahresraten gezahlt.
Werden auch gemeinschaftliche Wohnprojekte bezuschusst?
Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind ebenfalls förderfähig. Antragsberechtigt sind die im Wohnprojekt lebenden Mitglieder Der Antrag ist über ein Mitglied der im Wohnprojekt lebenden Personen zu stellen. An die Stelle des Datums des Kaufvertrags tritt der Tag der Aufnahme des Antragstellenden in die Wohngruppe, in die Genossenschaft oder in das Bauprojekt.
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Das Hessengeld kann zusammen mit anderen Förderungen wie dem Hessen-Darlehen in Anspruch genommen werden, da es vom Doppelförderungsverbot ausgenommen ist.