Gerichtsentscheidung Karlruhe - Bezahlkarte für Flüchtlinge kann kommen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Vergabeverfahren für die "Bezahlkarte für Flüchtlinge" eine erste Entscheidung getroffen. Demnach darf die Bezahlkarte für Flüchtlinge kommen. Der Beschwerde eines unterlegenen Anbieters gibt das Gericht nur wenig Aussichten auf Erfolg.
Der unterlegene Anbieter wollte die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen einen früheren Beschluss verlängern. Der Verlängerungsantrag des unterlegenen Bieters richtete sich gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom August. Karlsruhe entschied aber jetzt, dass die negativen Folgen einer weiteren Verzögerung der Auftragsvergabe überwiegen. Daher wurde der Antrag abgelehnt. So kann die Entscheidung der Vergabekammer nun umgesetzt werden. Das bisherige Zuschlagsverbot für die Bezahlkarte entfällt.
Eine Entscheidung mit Vorbehalt
Gerichtlich ist die Sache allerdings noch nicht ausgestanden. Möglicherweise hätten auch die Kommunen in die Ausschreibung mit eingebunden werden müssen. Die Beschwerde habe aber nach Einschätzung des Gerichts nur wenig Aussichten auf Erfolg. Ein Termin wurde für den 18. Oktober 2024 angekündigt, jedoch steht das Datum der endgültigen Entscheidung noch nicht fest. Bis dahin bleibt aber der Beschluss der Vergabekammer bestehen und die Bezahlkarte für Flüchtlinge kann eingeführt werden.
Entscheidung noch heute ?
Am Zug sind jetzt die Bundesländer und Dataport. Ob die Karte noch vor der endgültigen Gerichtsentscheidung eingeführt werden soll, entscheiden am Ende sie.
Überweisungen ins Ausland ausgeschlossen
Mit der Bezahlkarte sollen Flüchtlinge Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bezahlen können. Überweisungen ins Ausland sollen damit nicht mehr möglich sein. Einige Kommunen in Deutschland haben die Bezahlkarte bereits eingeführt.