Wahlhelfer in Wiesbaden dringend gesucht - Stadt schreibt Bürger an
Briefe an tausende Bürger - Wiesbaden sucht händeringend Wahlhelfer
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stellt die Rathäuser in Hessen vor eine echte Herausforderung. Sie brauchen kurzfristig zigtausende Wahlhelfer, die in den Wahllokalen und Briefwahlbezirken die Stimmen auszählen. In Wiesbaden ist die Aufgabe besonders groß, weil kurz nach der Wahl auch noch die Oberbürgermeisterwahl ansteht. Deshalb greift die Stadt jetzt zu einer ungewöhnlichen "Werbeaktion".
In mehr als 5.000 Briefkästen der Landeshauptstadt landet dieser Tage ein freundlicher Brief aus dem Rathaus. Darin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, als Wahlhelferinnen und -helfer in einem Wahlvorstand mitzuwirken. Die Wahlberechtigten wurden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Ehemalige Wahlhelfer bekommen Post
Auch weitere 3.700 Bürger, die schon bei früheren Wahlen Stimmen ausgezählt haben, bekommen Post. Sie werden ebenfalls gefragt, ob sie sich nicht an den drei Wahlsonntagen zur Verfügung stellen könnten. Am 09. März, also nur zwei Wochen nach der Bundestagswahl, steht in Wiesbaden die Oberbürgermeisterwahl an. Die eventuelle Stichwahl ist am 30. März.
Wie viele Stimmauszähler werden gebraucht?
Wiesbaden hat aktuell etwa 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, 210.000 von ihnen sind wahlberechtigt. Für die Wahlen ist die Stadt in 163 Wahlbezirke eingeteilt, dazu kommen 84 Briefwahlbezirke. Also: Man braucht richtig viele Leute, um am Wahlsonntag alle Stimmen akribisch auszuzählen und die Ergebnisse schnell weiterzuleiten. Auf FFH-Anfrage sagte uns die Stadt, dass insgesamt etwa 2.500 Wahlhelfer gebraucht werden - an jedem der vermutlich drei Wahlsonntage.
Wird der "Job" bezahlt?
Je Wahlbezirk sitzen dann etwa neun Personen zusammen, um die Stimmabgabe zu überwachen und auszuzählen. Eigentlich ist der "Job" ein Ehrenamt, aber es gibt einer kleine Aufwandsentschädigung von 60 Euro, "Erfrischungsgeld" genannt.
Kann man ablehnen?
Laut gesetzlichen Bestimmungen ist übrigens jeder Bürger, der darum gebeten wird, verpflichtet, so ein Wahl-Ehrenamt anzunehmen. Nur unter bestimmten Umständen kann man das ablehnen, etwa wenn man Urlaub gebucht hat oder arbeiten muss. Nicht nur die angeschriebenen Bürger können Wahlhelfer werden - jeder, der Interesse hat, kann sich beim Wahlamt auch selbst melden. Weitere Infos dazu findest Du auf der Homepage der Stadt Wiesbaden.