"Zwangsküssen verboten" - 11 Kinderrechte für die Mainzer Fastnacht
Mainz bekommt elf Kinderrechte für die Fastnacht - Die Mainzer Kleppergarde präsentierte sie in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Jugendministerium.
Die Fastnacht mit Kostümen und Umzügen ist für Kinder und Jugendliche in Mainz und der Region ein Highlight des Jahres. Überall wird gefeiert, im Saal und uff de Gass. Aber auch in der närrischen Zeit sollen Kinder und Jugendliche vor Übergriffen geschützt werden. Elf Grundrechte für Kinder sollen künftig dabei helfen.
Kinder brauchen Schutz während der Fastnacht
"Fastnacht lebt auch von der Freude der Kinder und Jugendlichen – und genau deshalb brauchen sie Schutz und Unterstützung", so begründet der Vorstand der Kleppergarde die Initiative. Die Mainzer Klepper-Garde hat gemeinsam mit 60 Kindern und Jugendlichen sowie dem Land Rheinland-Pfalz die 11 Meenzer Kinderrechte formuliert und dazu Flyer und Postkarten entwickelt. Die werden von den Kindern unter anderem in den Schulen verteilt. Auch wurden hunderte Plakate gedruckt.
"Zwangsküssen verboten"
Die Vereinsvorsitzende Susanne Leifke sagte im FFH-Gespräch, eine Arbeitsgruppe habe sich zunächst stark an die Kinderrechte in der UN-Charta orientiert, diese dann aber für die Fastnacht angepasst. So heißt es zum Beispiel in Paragraph 5 "Zwangsküssen verboten". Vereinsvorsitzende Leifke erklärte dazu, "die Vereine sollten sich überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, die Gardemädchen nach ihrem Auftritten rechts und links ungefragt zu küssen.". In Paragraph 4 wird ein gewaltfreier und respektvoller Umgang miteinander eingefordert. Aber nicht alle Paragraphen sind ernst gemeint, manche sind auch nur närrisch gemeint.
"Bonbons für alle!"
"Bonbons für alle" wird im Paragraph 6 von den Kindern der Kleppergarde eingefordert. Und ohnehin steht fest: "Alle Meenzer Mädcher und Bube sind gleich". Daran werden die Mainzer Narren und Närrinnen gleich im ersten Paragraphen der Kinderrechte erinnert.
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