FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra - Was darf man beim "Anlieger frei"-Schild?
FFH-Hörer Andreas Schadt aus Friedberg hat uns geschrieben. Er hat mit seinem Auto ein Anlieger-Frei-Schild missachtet. Daraufhin stellt sich ein anderer Autofahrer vor ihm quer, versperrt ihm den Weg, fotografiert sein Nummernschild und sagt: das hätte ein Nachspiel. Jetzt fragt Andreas uns um Rat: was kann ihm drohen?
FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra sagt dazu: In eine Anlieger-Frei-Strasse dürfen nur die Leute einfahren, die in dieser Straße wohnen bzw. ein Grundstück oder Geschäft haben. Ausnahme: Sie wollen einen Anwohner besuchen oder zu einem Geschäft in der Straße fahren. Gibt es also beispielsweise eine Bäckerei in der betreffenden Straße, darf auch jeder der dort seine Brötchen kaufen möchte, in die Straße einfahren. Genauso wenn ein Freund oder Verwandter in der Straße wohnt.
Fährt man wirklich ohne Erlaubnis durch die Straße, so droht ein Verwarnungsgeld von 20 €. Richtig teuer wird es für Fahrer von LKW über 3,5 Tonnen: Hier werden 75 € fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Übrigens: Auch Fahrradfahrer haben in Anlieger-Frei-Strassen nichts zu suchen. Für sie kostet es 15 €.
Andreas aus Schadt wird also vielleicht bezahlen müssen. Aber auch der Autofahrer, der sich vor ihm quer gestellt hat, muss mit Strafe rechnen. Er hat nämlich möglicherweise eine Nötigung begangen - dies ist eine echte Straftat und wird deutlich teurer als 20 €.