Veranstaltungen abgesagt: - Das sind eure Rechte als Besucher
Fußballspiele, Konzerte, Feste: Immer mehr Veranstaltungen werden wegen des neuartigen Coronavirus abgesagt. Wir klären, in welchen Fällen ihr euer Geld zurück bekommt.
Veranstaltung abgesagt: Das sind eure Rechte
Es ist ärgerlich genug, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, auf die man sich schon seit langem gefreut hat. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man am Ende auch noch auf den Kosten sitzenbleibt. Wir klären welche Rechte ihr im Falle von Absagen habt, wo ihr auf Kulanz hoffen könnt und welche Kosten ihr selber tragen müsst.
Ich habe Tickets für eine Veranstaltung, die abgesagt wurde. Bekomme ich mein Geld wieder?
Ja, sagt FFH-Rechtsexperte Kay Rodegra: "Der Kunde bekommt ja keinerlei Gegenleistung für das, was er bezahlt hat. Darum hat er Anspruch darauf den Ticketpreis zurück zu bekommen. Manche Anbieter versuchen zwar da was im Kleingedruckten zu drehen, dass sie aufgrund höherer Gewalt nicht zahlen müssen, aber diese Klauseln halte ich für angreifbar!" Um das Geld zurück zu erhalten, wendet ihr euch am Besten zuerst einmal an die Vorverkaufsstelle, bei der ihr das Ticket erworben habt. Diese übernehmen häufig auch die Abwicklung von Rückerstattungen. Sollte man euch dort nicht weiterhelfen können, so ist der Veranstalter euer Ansprechpartner, der sich um die Rückerstattung kümmern muss.
Und was ist z.B. mit Versandgebühren für die Tickets?
„Wird eine Veranstaltung abgesagt, stehen die Chancen gut, auch Versand- und Vorverkaufsgebühren erstattet zu bekommen“, so Rodegra.
Was ist, wenn eine Veranstaltung nicht ausfällt, sondern verschoben wird?
Auch in diesem Fall gibt es einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, sagt Kay Redegra: "Wenn ein Konzert oder eine Sportveranstaltung verschoben wird, muss ich das nicht akzeptieren und kann mein Geld zurück verlangen, wenn ich beim neuen Termin keine Zeit habe". Zur Abwicklung gilt hier der selbe Grundsatz wie bei Absagen: Am Unkompliziertesten geht es meistens bei den Vorverkaufsstellen - engültig verantwortlich ist aber der Veranstalter.
Was ist mit Dauerkarten, wenn nur einige Spiele ausfallen?
Auch hier besteht nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung - je nachdem wieviele Spiele ausfallen oder ohne Publikum stattfinden müssen.
Was ist mit auswärtigen Veranstaltungen - kann ich mein Hotel und Bahnticket erstattet bekommen, wenn diese ausfallen?
Hier kommt es darauf an, wie gebucht wurde: "Wenn man ein Konzert oder eine Sportveranstaltung kombiniert mit einem Hotel gebucht hat, und die Veranstaltung dann abgesagt wird, dann kann man kostenfrei vom Gesamtpaket zurücktreten", sagt FFH-Experte Rodegra. Anders sieht es aus, wenn man alles einzeln gekauft hat - dann besteht rein rechtlich kein Anspruch auf eine Erstattung der Reise- oder Übernachtungskosten. Allerdings: Die Deutsche Bahn hat angekündigt solche Fahrkarten aus Kulanz trotzdem zu erstatten. Weitere Informationen dazu gibt es an den DB-Verkaufsstellen oder den Servicehotlines.