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Sicher planen mit Corona: Reiserücktrittsversicherung checken

Sicher planen in Corona-Zeiten - Die Reiserücktrittsversicherung checken

© dpa

Für viele steht in den kommenden Wochen der Sommerurlaub an. In Corona-Zeiten kann eine Reiserücktrittsversicherung hierbei besonders vorteilhaft sein. Aber Achtung: Viele ältere Reiseversicherungen schließen Pandemien als Haftungsgrund aus. Wie können Urlauber auf Nummer sicher gehen und was sollte man noch beachten?

Das nicht jeder Plan aufgeht, wissen die meisten nach den Jahren der Pandemie. Doch wie ist es mit Urlaubsplänen in Corona-Zeiten? Was passiert, wenn der Strandurlaub gebucht, aber Corona den Urlaubsplan durchkreuzt? Wer eine gebuchte Reise aufgrund einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne absagen muss, bleibt häufig auf den Kosten sitzen - so kann eine Reiserücktrittsversicherung aktuell besonders sinnvoll bei der Urlaubsplanung sein. 

Wer seinen Sommerurlaub bereits plant, sollte also seine Reiserücktrittsversicherung checken, ob die auch im Corona-Fall einspringt. Besonders ältere Reiserücktrittsversicherungen schließen Pandemien grundsätzlich aus. Im Falle einer COVID-19-Erkrankung oder einer coronabedingten Quarantäne besteht somit kein Versicherungsschutz.

Gleiches gilt für viele Reiseabbruchversicherungen, die keine Reisen in Risikogebiete und Länder abdecken, für die das Auswärtige Amt anlässlich der Corona-Pandemie eine Reisewarnung ausgesprochen hat. 

Verbraucherschutzexpertin Carolina Reuthal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland weiß: „Viele ältere Versicherungsprodukte haben eine sogenannte Ausschlussklausel, die eben verhindert, dass ich, wenn ich zum Beispiel kurz vor der Reise an Corona erkranke, diese Reiseversicherung auch nutzen kann.“

Worauf sollten man bei Abschluss einer Reiserücktr

© Freepik.com

Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich insbesondere bei teuren Reisen oder bei Urlaub mit Kindern, weil da immer etwas dazwischen kommen kann.

Je nach Anbieter kann die Frist zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung variieren. Häufig gilt, dass die Versicherung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden muss.

Vor allem in Corona-Zeiten sollte mit der Versicherung abgeklärt werden, welche Corona-Ereignisse eingeschlossen sind. Oft kann man dabei bestimmte Fälle, wie zum Beispiel den Quarantäne-Fall, hinterher noch einschließen.

Die Stiftung Warentest hat einen Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen veröffentlicht. Darin raten sie Urlaubern unter anderem, die Reiser­ücktritts- und Reise­abbruch­versicherung zu kombinieren. Die Reise­abbruch­versicherung über­nimmt Umbuchungs­kosten, wenn man eine Reise noch mittendrin abbrechen muss. Oft werden hierbei auch Mehr­kosten bei längeren Aufenthalten, späteren Rück­reisen oder nicht genutzten Reise­leistungen übernommen. 

Darüber hinaus empfehlen die Experten der Stiftung Warentest, Tarife ohne Selbst­beteiligung zu wählen. Bei einer Selbst­beteiligung zahlen Urlauber im Schadens­fall häufig 20 Prozent der Storno­gebühren selbst.

Wie teuer ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen werden Singles oder Familien für einzelne Reisen oder als Jahres-Reiserücktrittsversicherungen angeboten. 

Familientarife sind dabei häufig kaum teurer als Single-Tarife. Die Single-Einzelreise für 1.000 Euro kann man einmalig ohne Selbstbeteiligung ab 58 Euro versichern. Für circa zehn Euro mehr kann man bereits die ganze Familie versichern. Hier gelten die meisten Familien-Tarife auch für kinder­lose Paare. 

Auch Jahres­verträge sind manchmal preis­werter als der Schutz für Einzel­reisen. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung deckt alle Reisen im Jahr bis zum jeweils vereinbarten Reise­preis ab. Den Jahresschutz für Singles bei einer 3.000 Euro-Reise gibt es ab 85 Euro jährlich. Beim gleichen Reise­preis gibt es den Jahresschutz für Familien ab 99 Euro im Jahr.

Bei Pauschalreisen wird mittlerweile oft ein Corona-Reiseschutz mitangeboten, der entweder zubuchbar oder im Angebot inkludiert ist. Der Corona-Reiseschutz umfasst häufig die Rückerstattung der Stornokosten im Falle einer Covid-Erkrankung vor Reisebeginn sowie die Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne oder die Kosten des Rückflugtickets

Büsra Dagli

Autorin
Büsra Dagli

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