Alle Infos zu Amt und Wahl - Das müsst ihr zur OB-Wahl wissen
Oberbürgermeister oder -bürgermeisterin: Wie wird man das eigentlich? Und was sind ihre Aufgaben? Alles Wissenswerte rund über die Wahl und das Amt der Stadtoberhäupter in Hessen - hier!
Zwölf hessiche Städte werden von Oberbürgermeistern regiert. Wenn die Bürger dann alle sechs Jahre zur Wahlurne ziehen, stellen sich neben "Ist dieser Kandidat für das Amt geeignet?" auch Fragen wie: Wie funktioniert die Wahl der Oberbürgermeister eigentlich? Welche Aufgaben haben sie in einer Stadt ? Und wann kommt es zu einer Stichwahl? Die Antworten auf die Fragen zur OB-Wahl gibt es hier!
Fragen zum OB-Amt
Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgermeister und einem Oberbürgermeister?
Die Aufgaben eines Oberbürgermeister oder -bürgermeisterin sind ähnlich denen eines Bürgermeisters in kleineren Orten. In den meisten hessischen Gemeinden gibt es lediglich einen Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin, die für die Stadt verantwortlich sind.
Nur wenn eine Stadt mehr als 50.000 Einwohner hat, gibt es zusätzlich einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin. Das Amt des Bürgermeisters gibt es in diesen großen Städten übrigens weiterhin, so heißt hier der erste Stellvertreter des Stadtoberhauptes.
Deutschlandweit gibt es ca. 350 Oberbürgermeister - der Anteil der Frauen in diesem Amt lag 2022 nach Zahlen der Heinrich-Böll-Stiftung nur bei 11,7 Prozent.
Was macht ein Oberbürgermeister?
Zum Amt gehören verschiedene Aufgaben: Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin ist das Oberhaupt der Stadt und leitet die Stadtverwaltung. Gemeinsam mit den ihm unterstellten Stadträten regiert er die Stadt und trifft wichtige Entscheidungen.
In der Öffentlichkeit informieren die Oberbürgermeister über die Arbeit der Stadtverwaltungen. Zum Amt gehört außerdem die Aufgabe der Repräsentation der Stadt bei Terminen oder das Besuchen von Gästen.
Wie funktionieren die Wahlen?
Der Oberbürgermeister wird in Deutschland direkt gewählt. Das heißt auf dem Wahlzettel könnt ihr euer Kreuz direkt beim Kandidaten setzten und nicht wie bei vielen anderen Wahlen für Parteien, die den Kandidaten im Anschluss wählen.
In Hessen muss alle sechs Jahre der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin gewählt werden. Die Wahlen finden frühstens sechs und spätestens drei Monate vor dem Ende der Amtszeit statt.
Bei einer OB-Wahl dürfen dann alle Wahlberechtigten einer Stadt ihre Stimme abgeben. Die Kandidaten die die absolute Mehrheit der Stimmen gewinnen- also mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen - sind dann die neuen Oberbürgermeister oder -bürgermeisterinnen.
Wer darf bei Oberbürgermeisterwahlen wählen?
In Hessen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger wählen, die am Wahltag über 18 Jahre alt sind. Außerdem muss man seit mindestens sechs Wochen in der jewiligen Stadt seinen Wohnsitz haben.
Wann kommt es zur Stichwahl?
Eine Stichwahl gibt es dann, wenn kein Kandidat bei der ersten Wahl mehr als 50 Prozent der Stimmen gewinnen konnte.
Dann treten die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Ein Vorteil dabei ist: Wer bei der ersten Wahl für einen unterlegenen Kadidaten gestimmt hat, kann jetzt noch einmal entscheiden, welcher der beiden Top-Kandidaten es werden soll. Eine Stichwahl findet immer frühstens zwei Wochen vor und spätestens vier Wochen nach der Hauptwahl statt.
Was passiert, wenn es bei einer Stichwahl einen Gleichstand gibt?
Dann entscheidet tatsächlich das Los. Das ist in Hessen bisher nur einmal geschehen: Im nordhessischen Ahnatal gingen bei einer Bürgermeisterwahl im Jahr 2020 die Kandidaten Stephan Hänes (SPD) und Michael Aufenanger (CDU) in die Stichwahl mit dem Ergebnis: Beide holten genau 2.106 Stimmen. Das Bürgermeisteramt wurde dann unter beiden ausgelost - zugunsten des SPD-Kandidaten.
Wie funktioniert eine Abwahl?
Ein prominentes Beispiel für die Abwahl eines Oberbürgermeisters ist der Frankfurter Ex-OB Peter Feldmann. Der musste seinen Arbeitsplatz im Römer nach einem Bürgerentscheid im November 2022 räumen. Im Prinzip verläuft eine Abwahl ähnlich zur Direktwahl, allerdings gibt es ein paar Hürden:
Zunächst müssen die Vertreter einer Stadt den Oberbürgermeister oder die -bürgermeisterin abwählen - und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen. Nimmt der Oberbürgermeister dann diese Abwahl nicht an - so war es im Falle Feldmanns - dürfen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob der OB bleiben soll. Es kommt also zu einem Bürgerentscheid. Dabei muss nicht nur eine Mehrheit erreicht werden; diese Mehrheit muss außerdem 30 Prozent aller Stimmberechtigten insgesamt ausmachen.
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