Neuer Kettensägen-Prozess - Jens Lehmann wieder vor Gericht
Der Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See geht in die nächste Runde. Am Landgericht München II startet Ende September der Berufungsprozess in dem Fall, wie das Gericht am Donnerstag (28.03.) mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Am 27. September soll der Prozess beginnen, vier Verhandlungstage sind angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil könnte am 11. Oktober fallen.
Urteil: 420.000 Euro Strafe wegen Sachbeschädigung
Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.
"Hanebüchene Geschichten" zur Verteidigung
Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.
Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe durchsetzen
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine solche von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. "Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess - oder sie landeten vor Gericht. Die Verteidigung des WM-Helden von 2006 verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Erstes Urteil noch nicht rechtskräftig
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden.