Energiepreisbremsen greifen - Hessens Versorger informieren Kunden
In Deutschland greifen jetzt die Energiepreisbremsen für private Haushalte und Unternehmen. Die Bundesregierung will damit die Menschen bei den stark gestiegenen Energiepreisen unterstützen.
Die Entega in Südhessen und die Stadtwerke Gießen werden ihre Kunden ab sofort und bis Ende März schriftlich informieren. Die Energiepreisbremsen greifen dann mit der Abschlagszahlung Ende März. Die Energiebremsen deckeln den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches - sowohl bei Strom als auch bei Gas. So soll ein Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben.
Stadtwerke Gießen sehen hohen Verwaltungsaufwand
Die Stadtwerke Gießen (SWG) erklären im FFH-Gespräch, dass der Gas-Preis damit auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werde. Die SWG-Kunden würden derzeit zwischen 12 und 14 Cent zahlen - je nach Vertrag. Der Strompreis, so SWG-Geschäftsführer Jens Schmidt, würde auf 40 Cent brutto pro kWh gedeckelt. In der Grundversorgung zahlen SWG-Kundern hierfür derzeit 46 Cent brutto pro kWh. Mögliche Einsparungen würden von jedem einzelnen Vertrag abhängen. Im FFH-Gespräch verspricht Jens Schmidt: "Die Kunden müssen selber nichts machen. Wir werden alle informieren und korrekt abrechnen. Allerdings ist es etwas kompliziert."
Viele Überstunden und neue Software durch Energiepreisbremse nötig
Auch durch die Energiepreisbremse seien die entsprechenden Abteilungen seit Monaten im Ausnahmezustand, es würden unzählige Überstunden anfallen. Dabei hänge alles an den Programmierern, da alle Verträge entsprechend umgerechnet werden müssten.
Energieversorger müssen jeden Vertrag prüfen
Das gelte auch für Unternehmen. Hier gäbe es alte Energielieferverträge, die sogar günstiger als die Energiepreisbremse seien. Neuere Verträge würden allerdings darüber liegen. Allerdings bedeute die Umsetzung der Energiepreisbremse, die im Dezember beschlossen wurde, einen erheblichen Verwaltungsaufwand für alle Energieversorger.
Entega informiert Kunden bereits über die Energiepreisbremse
Die Entega weist gegenüber FFH daraufhin, dass die Energieversorger selber keinen Einfluss auf die Umsetzung der Energiepreisbremse hätten, aber gesetzliche Widerspruchsfristen gelten würden. Entega-Kunden würden bereits über mögliche Preissenkungen informiert.
Stiftung Warentest weist im FFH-Gespräch darauf hin,dass nicht alle Energieversorger die Bremsen pünktlich umsetzten können. Oft würden IT-Probleme die Umsetzung verzögern.
Das Leben in Deutschland ist deutlich teurer geworden, woran steigende Energiepreise großen Anteil haben. Der Staat will mit Preisbremsen helfen. Wer bekommt das Geld und was muss man für die Förderung tun?
Mit milliardenschweren Entlastungen sollen die Folgen der rasant gestiegenen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Der Bundestag hat bereits im Dezember Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel beschlossen. Ab dem 01. März sollen die Preisbremsen nun für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen in Kraft treten – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.
Konkret bedeutet das
Eine vierköpfige Familie beispielsweise kann durch die Strompreisbremse rund 30 Euro pro Monat einsparen.
Die Bundesregierung hat dazu folgende Rechnung aufgestellt:
- Stromverbrauch 4.500 Kilowattstunden pro Jahr (375 kw/h pro Monat)
- Monatlicher Abschlag früher: 113 Euro pro Monat
- Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 188 Euro pro Monat
- Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 158 Euro pro Monat
Hier können Sie Ihren Gas- und Strompreis mit und ohne Preisbremse berechnen.
Bei Fragen rund um die Energiepreisbremse können sich Verbraucher und Unternehmen an eine kostenlose Hotline wenden. Eine Beratung zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es ab sofort unter der Nummer 0800 78 88 900.
Wie komme ich an die Entlastung?
Private Haushalte müssen nichts tun, um in den Genuss der Energiepreisbremsen zu kommen, versichert die Bundesregierung. Die Entlastung soll automatisch ankommen - in der Regel über die Heizkostenabrechnung des Vermieters. Beim Strompreis senken die Versorger die monatlichen Abschläge um den entsprechenden Betrag. Kunden sollten dazu in diesen Tagen Post bekommen und über die Energiepreisbremsen informiert werden.
Was passiert, wenn ich gerade umgezogen bin?
Wie viel Erstattung man bekommt, hängt auch vom Vorjahresverbrauch ab. Damit soll sichergestellt werden, dass die Preisbremse nicht dazu führt, dass die Menschen mehr Energie verbrauchen. Bei einem Umzug ändert sich möglicherweise auch der Energieverbrauch. Darum wird in diesem Fall nicht die persönliche Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt.
Was passiert, wenn ich den Versorger gewechselt habe?
Wenn 2023 der Versorger gewechselt wird, dürfen die Entlastungen erst weitergegeben werden, wenn der Verbraucher dem neuen Lieferanten eine Rechnung des alten Versorgers vorgelegt oder anders sichergestellt hat, dass das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann.
Wie wird das finanziert?
Die Strompreisbremse soll durch eine Abschöpfung der Erlöse etwa von Ökostrom-Produzenten mitfinanziert werden, die stark von hohen Preisen profitiert haben.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen.
Sparanreiz soll erhalten bleiben
Für Fernwärmekunden soll der Preis bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der ganz normale Vertragspreis. So soll ein Sparanreiz beim Verbrauch erhalten bleiben. Wer als Privathaushalt mehr als die subventionierten 80 Prozent an Gas oder Fernwärme verbraucht, muss für jede weitere Kilowattstunde den aktuellen, möglicherweise höheren Preis im Liefervertrag zahlen.
Immer noch vergleichsweise teuer
Außerdem betont die Verbraucherzentrale Hessen: Auch der reduzierte Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde ist kein günstiger Preis im Vergleich zu der Zeit vor der aktuellen Energiekrise. Die Gaspreisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung ist bis April 2024 angelegt.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Auch sie greift ab dem 01. März rückwirkend seit dem 01. Januar und gilt das gesamte Jahr 2023, eine Verlängerung ist bis April 2024 angelegt.
Wie viel bekomme ich?
Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Pellets, Öl und andere Heizstoffe
Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Wie die Entlastung genau umgesetzt wird, ist noch unklar.
Geld aus Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Details sollen noch in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt hat, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.