Rettung der Lufthansa mit Staatshilfen war rechtswidrig so EU-Gericht
Rettungspaket für Lufthansa - Staatshilfen laut EU-Gericht rechtswidrig
Es ist eine Schlappe für die EU-Kommission: Die milliardenschweren Corona-Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa hätte sie nicht genehmigen dürfen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg jetzt entschieden.
Gegen das Urteil kann Revision vor dem höchsten EU-Gericht - dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - eingelegt werden.
Corona hatte Lufthansa geschadet
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem Hilfspaket in Höhe von sechs Milliarden Euro.
Airline nimmt Verpflichtungen in Kauf
Die Lufthansa musste sich im Gegenzug verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden - also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.
Richter geben Konkurrenz teilweise recht
Die EU-Kommission genehmigte die milliardenschweren Hilfen im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem EuG. Die Richter gaben ihnen jetzt teilweise Recht.
Kommission hat Fehler gemacht
Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen: Zum einen habe die Kommission fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa das nötige Geld nicht auch woanders hätte herbekommen können. Außerdem habe sie die Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen unterschätzt.
Reaktion der Lufthansa auf Urteil
Die Lufthansa machte in einer ersten Reaktion auf das Urteil deutlich, dass sie die staatlichen Hilfen bereits zurückgezahlt hat. Man werde das Urteil jetzt analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, so das Unternehmen.