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FAQ zum Glasfaserausbau in Hessen

Fragen und Antworten - Alles rund um den Glasfaserausbau

Der Glasfaser-Ausbau in Hessen wirft viele Fragen auf. (Symbolbild)
© dpa

Der Glasfaser-Ausbau in Hessen wirft viele Fragen auf. (Symbolbild)

Der Glasfaser-Ausbau ist ein Thema, das in Hessen viele Menschen bewegt. In vielen Kommunen stockt der Ausbau, andere berichten von Streit unter den Anbietern.

Warum es oft nicht weiter geht, kann viele Gründe haben - die benötigte Anzahl an Vorverträgen ist beispielsweise nicht zustande gekommen oder Vertragsfristen sind abgelaufen. Rund um dieses Thema kommen viele Fragen auf.


Um die zu beantworten, haben wir eine Expertin eingeladen. Am Montag, 07. August, kommt Olesja Jäger von der Verbraucherzentrale Hessen zu uns ins Funkhaus und beantwortet eine Stunde lang (von 10 bis 11 Uhr) Ihre Fragen persönlich am Hörertelefon. 


Fragen und Antworten

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Was ist Glasfaser überhaupt?

Glasfaserkabel werden zur besonders schnellen, optischen Datenübertragung genutzt. Sie übertragen die Daten auch nahezu "verlustfrei", sodass die gesamte gebuchte Bandbreite zur Verfügung steht. Dabei sind sie deutlich weniger störanfällig. Glasfaser wird direkt bis ins Haus gelegt, sodass das letzte Stück vom Verteilerkasten bis ins Haus keine langsame Kupferleitung mehr ist. Dann spricht man von FTTB (Fiber to the Building).

Brauche ich Glasfaser, auch wenn ich mit meiner Internetgeschwindigkeit zufrieden bin?

Es kann ratsam sein, einen Glasfaseranschluss ins Haus legen zu lassen, sagt uns die Verbraucherzentrale Hessen. Denn der Bandbreitenbedarf wächst im Laufe der Jahre. Wir können nicht in die Glaskugel schauen und sagen, dass das, was wir heute an Bandbreite brauchen, morgen noch genügt.

Auch ist es für den Verbraucher günstiger, bei Erstausbau den Vertrag abzuschließen, da in dieser sogenannten Nachfragebündelungsphase die Ausbaukosten mit übernommen werden. Entscheidet sich der Verbraucher im Nachhinein Glasfaser legen zu lassen, muss er die Kosten selbst tragen, die auch mal im vierstelligen Bereich liegen können.

Welche Anbieter gibt es in Hessen?

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

  • Deutsche Glasfaser
  • m-net
  • Deutsche Giganetz
  • Netcom Kassel
  • GVG (heißen auch teranet und nordischnet)
  • TNG
  • Mainzer Breitband
  • GöTel
  • Telekom
  • Vodafone
  • O2
  • 1&1

Wie läuft der Ausbau ab?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder baut die Stadt oder Gemeinde mit einem Partner offiziell Glasfaser aus, oder Sie können sich selbst bei einem Anbieter "anmelden". Meistens bauen die Anbieter Glasfaser dann aber nur aus, wenn genügend Interessenten zusammenkommen. Sie können die Anschlusskosten entweder selbst tragen und den Vertragspartner weitestgehend frei wählen, oder beim Anbieter, der den Anschluss legt, einen Nutzungsvertrag für mindestens zwei Jahre abschließen. Diese Art empfiehlt die Verbraucherzentrale, weil es am Ende insgesamt oft günstiger ist, die Anschlusskosten über den Tarif abzubezahlen.

Was mache ich, wenn ich bei einem Anbieter zuerst nicht für den Ausbau von Glasfaser unterschrieben habe, jetzt aber trotzdem Glasfaser haben möchte? 

Der Verbraucher hat immer die Möglichkeit zu wechseln, wenn er entscheidet Glasfaser nutzen zu wollen. Hier ist die Frage, ob er Ausbaukosten zu tragen hat. Denn wenn das Haus erst angeschlossen werden muss, hat er Ausbaukosten zu tragen. Diese entfallen meistens beim Erstausbau.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn man mir an der Haustür einen Vertrag anbietet?

Wichtig für den Verbraucher zu wissen ist, dass er Zeit hat einen Vertrag zu unterschreiben. Wo mit Druck gearbeitet wird, ist immer Vorsicht geboten, insbesondere dann, wenn es heißt „jetzt“ „sofort“ oder "sonst drohen Nachteile“. Der Verbraucher sollte nicht unüberlegt handeln, zur Not den Vertreter auch bitten, noch einmal vorbeizukommen oder sich erstmal Informationen anderweitig zukommen zu lassen (Nachbar, Infomaterialien, etc.).

Der Verbraucher sollte auch über seine Rechte gut informiert werden. Er hat immer die Möglichkeit, seinen Vertrag, den er vor der Haustür abgeschlossen hat, zu widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsrecht beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn er die Auftragsbestätigung bekommen hat. In vielen Fällen beginnt der Vertragsschluss vor Leistungsbeginn, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses längst abgelaufen ist. Auch dürfen Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen solchen Vertrag gebunden sein, auch diese Frist beginnt ab Vertragsschluss.  

Hoch konzentriert: Olesja Jaeger von der Verbraucherzentrale beantwortet die Fragen der FFH-Hörer an der 069 / 19 72 5.

Worauf muss ich beim Vertrag achten?

Verbraucher sollten darauf achten, ob ihnen tatsächlich Glasfaser verkauft worden ist oder ob es sich um herkömmliche Kabelanschlüsse handelt. Immer wieder wird versucht ein Glasfaserkabel-Mix (z.B. Kabel-Glasfaser, Gigabit-Anschluss) als Glasfaseranschluss zu verkaufen. Doch hierbei wird eine Reststrecke mit dem bereits vorhandenen Kupferkabel überbrückt, die versprochene Leistung und die Leistungsgeschwindigkeit wird dadurch nicht erreicht.

Die schnellstmögliche Anbindung hat der Verbraucher, wenn Glasfaser bis nach Hause (Keller oder Wohnung) gelegt wird: Hier spricht man von Fiber to the home (FFTH). 

Ebenfalls wird mit dem Glasfaseranschluss auch ein teurer und überdimensionierter Versorgungsvertrag für Glasfaser verkauft. Ob die hohe Bandbreite von 1.000 Mbit/s benötigt wird, hängt von der individuell notwendigen Bandbreite ab, diese hängt von den persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab. Während beispielsweise für ein Haushalt, wo nur gelegentlich im Internet gesurft wird, eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Downloadbereich ausreicht, benötigt eine Familie im internetaffinen Haushalt und Homeoffice eine höhere Bandbreite bis zu 500 Mbit/s. 

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