Pannen bei Bundestagswahl 2021 - Berliner müssen teilweise neu wählen
Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin in gut einem Fünftel der Wahlbezirke wiederholt werden. Betroffen seien 455 Wahlbezirke einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das höchste deutsche Gericht hatte die chaotischen Abläufe am 26. September 2021 auf mandatsrelevante Wahlfehler hin überprüft - also auf solche, die Einfluss auf die Verteilung der Sitze im Parlament haben können.
Richter sehen unzureichende Aufklärung
Der Zweite Senat kam zu dem Schluss, dass der Bundestag das Wahlgeschehen unzureichend aufgeklärt habe. Er habe Niederschriften einzelner Wahlbezirke nicht ausgewertet. Das habe das Gericht nachgeholt, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Demnach wurde die Wahl in 31 Wahlbezirken mehr für ungültig erklärt, als der Bundestag 2022 beschlossen hatte.
Wiederholungs-Wahl am 11. Februar
Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte König. Stattfinden wird sie am 11. Februar 2024. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe.
Lange Liste von Pannen am Wahltag
Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
Mehr als 1.700 Einsprüche
Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.