Reparatur statt Wegwerfen - EU einigt sich auf Reparaturrecht
Die EU setzt sich für ein neues "Recht auf Reparatur" für Verbraucher ein. In einer aktuellen Verhandlung haben das Europaparlament und die EU-Staaten beschlossen, dass Hersteller von Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys diese auf Verbraucherwunsch reparieren müssen. Die Neuerung zielt darauf ab, die Reparatur von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten, wie Smartphones, zu einem Rechtsanspruch zu machen.
Das teilten die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD) mit.
Auswirkungen auf Umwelt und Verbraucher
Das neue Gesetz soll es für Verbraucher einfacher und kostengünstiger machen, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Europäische Verbraucher produzieren jährlich 35 Millionen Tonnen Müll durch den Ersatz defekter Produkte. Die neuen Vorgaben dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der Reduzierung von Abfall, Ressourcenverbrauch und Treibhausgasemissionen.
Ausnahmen für Kopfhörer und Möbel
Allerdings gelten diese Regeln nicht für alle Produkte. Kopfhörer und Möbel sind beispielsweise von der Regelung ausgenommen. Der genaue Rechtstext wird noch veröffentlicht, und die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten steht aus, gilt aber meist als Formalität.
Positive Reaktionen auf die Einigung
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, Anna Cavazzini, lobte das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. Die neuen Regelungen sollen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen vereinfachen, auch für kleine Reparaturgeschäfte und Hobbyhandwerker.
Vorschlag der EU-Kommission
Diese Einigung basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission und folgt einem langjährigen Einsatz des Europaparlaments für ein Recht auf Reparatur. Das Parlament hat sich dafür eingesetzt, Produkte langlebiger, sicherer reparierbar und einfacher in der Handhabung zu machen.
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