Neues Gesetzesvorhaben - Bessere Bedingungen für Hausarztpraxen
Die Vor-Ort-Versorgung in Hausarztpraxen soll deutlich verbessert werden. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) plant gesetzliche Änderungen, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Ziel ist es, Überlastungen zu vermeiden und das Netz von Hausarztpraxen vor einer drohenden Ruhestandswelle zu stärken.
Diese Gesetzespläne sehen auch vor, dass Hausärzte künftig keine Obergrenzen bei der Vergütung mehr haben und neue Pauschalen eingeführt werden.
Beruf finanziell attraktiver machen
Laut Gesetzesentwurf sind Hausärzte die ersten Ansprechpartner im Gesundheitssystem und behandeln viele medizinische Beschwerden schnell und kompetent. Dadurch wird auch die Belastung teurerer Strukturen wie Notaufnahmen verringert. Um den Beruf attraktiver zu machen und den Nachwuchs zu sichern, soll der Bereich finanziell attraktiver werden.
Keine Obergrenzen bei der Vergütung
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Hausärzte - wie schon die Kinderärzte - keine Obergrenzen bei der Vergütung mehr haben. Somit wird ihre Mehrarbeit immer bezahlt, selbst wenn das Budget erschöpft ist. Dies könnte zusätzliche Kosten bis zu einem unteren dreistelligen Millionenbetrag für die Krankenkassen bedeuten.
Neue Pauschalen
Außerdem soll eine jährliche „Versorgungspauschale“ für die Behandlung chronisch Kranker eingeführt werden, um die Quartalsbesuche zu reduzieren. Praxen bekommen auch eine „Vorhaltepauschale“, wenn sie bestimmte Kriterien wie Hausbesuche oder verlängerte Öffnungszeiten erfüllen.
Bedrohung durch Ruhestandswelle
Zwar gab es zuletzt keinen Rückgang bei der Zahl der Hausärzte, aber viele gehen bald in den Ruhestand. Ende letzten Jahres gab es 51.389 Hausärzte, zehn Jahre zuvor waren es 52.262. Besonders im Westen Deutschlands droht ein Mangel, da 37 Prozent der Hausärzte über 60 Jahre alt sind.
Psychotherapeutische Angebote und Transparenz
Für Kinder und Jugendliche sollen psychotherapeutische Angebote verbessert werden. Eine eigene Arztgruppe soll die Bedarfsplanung erleichtern. Zudem soll ein digitales Informationsangebot für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte geschaffen werden. Dort sollen Daten zu Genehmigungen, Ablehnungen und Bearbeitungsdauer abrufbar sein.
Erleichterungen für medizinische Versorgungszentren
Kommunen sollen einfacher medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen können. Hierfür werden Erleichterungen bei den nötigen Sicherheitsleistungen eingeführt.
Umstrittene Punkte zurückgestellt
Einige umstrittene Punkte wurden zunächst ausgeklammert und sollen später diskutiert werden. Dazu gehören „Gesundheitskioske“ in sozial benachteiligten Gegenden und die Abschaffung von homöopathischen Leistungen auf Kassenkosten. Lauterbach argumentiert, dass diese Leistungen nicht wirken und daher nicht von den Kassen bezahlt werden sollten.