Attentat in der Slowakei - Fico: Opposition für Tat verantwotlich
Slowakiens Ministerpräsident Robert Fico hat sich drei Wochen nach dem Attentat auf ihn erstmals wieder öffentlich geäußert. In einer Videobotschaft teilte Fico mit, dass er voraussichtlich gegen Ende Juni oder Anfang Juli seine Arbeit als Regierungschef wieder aufnehmen werde.
Trotz der lebensgefährlichen Verletzungen, die ihm am 15. Mai zugefügt wurden, empfindet der 59-Jährige keinen Groll gegen den Attentäter. Fico betonte, dass er keine rechtlichen Schritte gegen den Angreifer einleiten wolle.
Vorwurf gegenüber der Opposition
Fico, der als Linkspopulist bekannt ist, machte hingegen die Opposition mitverantwortlich für den Angriff. In der Videobotschaft erklärte er: "Am 15. Mai hat mich in Handlova wegen meiner politischen Meinung ein Aktivist der slowakischen Opposition zu ermorden versucht." Er ist überzeugt, dass der Angreifer kein "einsamer Wolf" sei, sondern nur der Überbringer des politischen Hasses, den die Opposition geschürt habe. Laut Fico habe die politisch unerfolgreiche und frustrierte Opposition in der Slowakei den Hass auf ein nicht mehr beherrschbares Maß gesteigert.
Warnung vor politischem Hass
Fico erinnerte in seiner Ansprache daran, dass er seit Monaten davor warne, dass der von der Opposition und ihr nahestehenden Medien geschürte Hass zu einem Attentat auf einen Regierungspolitiker führen könnte. "Das habe ich öffentlich gesagt, in den Medien, auf Pressekonferenzen und auch zu allen Botschaftern der EU- und NATO-Länder in der Slowakei," betonte er.
Details zum Attentat
Am 15. Mai wurde Fico in der Kleinstadt Handlova von einem politischen Gegner mit mehreren Schüssen lebensgefährlich verletzt. Der Angriff ereignete sich, als Fico nach einer Regierungssitzung zu wartenden Anhängern ins Freie trat. Der Angreifer, der sofort nach dem Attacke festgenommen wurde, sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Bei den polizeilichen Verhören begründete der 71-jährige Täter seine Tat mit Hass auf Fico und dessen Regierungspolitik, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.