Junge in Lohr erschossen - 15-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Auf einem Schulgelände im bayerischen Lohr fällt im September 2023 ein Schuss, ein 14-Jähriger stirbt. Jetzt ist in dem Prozess das Urteil gefallen. Der 15-jährige Angeklagte ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main getötet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.
Mordmerkmal der Heimtücke
Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten kam. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.
15-Jähriger gesteht tödlichen Schuss
Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus.
Junge entschuldigt sich für die Tat
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.
Verteidiger beantragte Jugendstrafe von sechs Jahren
Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Der Verteidiger beantragte hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags.
Opfer war sehr beliebt
Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Laut einer Gerichtssprecherin kannten sich die beiden jungen Menschen schon seit der Grundschule, waren aber weder befreundet noch verfeindet. Der Getötete sei ein sehr beliebter Mensch gewesen.
Pistole gehörte Hausbewohner
Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt.
Vorwurf der Mordlust nicht aufrecht erhalten
Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin nicht aufrecht. Allerdings ging die Kammer im Urteil laut der Sprecherin davon aus, dass sich der Angeklagte mit solchen Themen durchaus beschäftigt habe.