Suchtbeauftragter fordert - Alkohol sollte erst ab 18 erlaubt sein
Kein Alkohol für Jugendliche unter 18 - das fordert der Bundesdrogenbeauftragte Blienert in der "Rheinischen Post".
"Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein", sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der "Rheinischen Post". Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.
Aktuelle Regelung
Die Altersgrenze von 18 Jahren gelte bereits für Tabakprodukte, erklärte Blienert. Aktuell dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken, wenn sie von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.
Blienert kritisiert begleitetes Trinken
"Vom begleiteten Trinken ab 14 Jahre halte ich gar nichts", sagte Blienert dazu und führte aus: "Es gibt keinen Alkoholkonsum, der unbedenklich ist. Besonders stark wirkt Alkohol natürlich bei Heranwachsenden, die noch in der körperlichen Entwicklung sind. Er schädigt nachweislich das Gehirn."
Jugendschutzgesetz genauer unter die Lupe nehmen
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Fachleute bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige aus.
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