Frankfurt: Gericht kippt Verbot der Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober
Pro-Palästina-Demo am Montag - Gericht kippt Verbot der Stadt Frankfurt
Eine für den 7. Oktober angemeldete propalästinensische Demonstration in Frankfurt darf nun doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt kippte ein Verbot der Demo durch die Stadt. Doch die Stadt will Beschwerde einlegen.
Die Stadt Frankfurt verkenne die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, entschieden die Richter. Sie könne das Verbot nicht allein mit dem Tag der Versammlung – dem 7. Oktober – begründen.
Stadt sieht in Demo eine Provokation
Oberbürgermeister Mike Josef und Ordnungsdezernentin Annette Rinn hatten erklärt: "An diesem Tag vor einem Jahr geschah der größte Massenmord an Juden seit der Schoah. Diese Kundgebung ausgerechnet am 7. Oktober, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs, anzumelden, ist eine extreme Provokation, die wir zutiefst verurteilen."
Stadt will Beschwerde einlegen
Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Stadt Frankfurt werde den VGH anrufen, teilte das Ordnungsdezernat auf Anfrage mit. Der VGH müsste dann im Laufe des Wochenendes entscheiden.
Hintergrund der Ereignisse
Am 7. Oktober 2023 hatten die Hamas und andere extremistische Gruppen Israel von Gaza aus überfallen. Dabei kamen rund 1.200 Menschen ums Leben und etwa 240 wurden in den Gazastreifen verschleppt. Auf diese überraschenden Angriffe über Land, See und Luft reagierte Israel mit verheerenden Gegenangriffen. Dabei kamen im Gaza-Streifen Zehntausende Menschen ums Leben, der kurze Küstenstreifen wurde weitgehend zerstört.
Rechtliche Auseinandersetzungen um Demonstrationen
In der Vergangenheit führten Verbote ähnlicher Demonstrationen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Gerichte entschieden oft erst kurz vor Beginn der Kundgebungen, ob diese stattfinden dürfen. Die Entscheidungen wechselten dabei zwischen den Instanzen. Ob dies auch bei der aktuellen Demonstration der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.