Diesel-Klagen - BGH verhandelt Musterfälle
Ein Urteil aus Luxemburg macht Millionen Diesel-Käufern neue Hoffnung: Steigen die Chancen auf Schadenersatz? Noch lässt sich das nicht klar beantworten. Entscheidend ist, was der Bundesgerichtshof daraus macht.
Droht den Autobauern eine neue Klagewelle im Dieselskandal? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute Mittag drei Musterfälle - ob es auch schon ein Urteil gibt, ist offen.
EuGH stärkt Verbraucherrechte
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März. Demnach kann schon der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik ausreichend sein, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben. In Deutschland musste nach der bisherigen Rechtsprechung den Herstellern noch eine bewusste Täuschung nachgewiesen werden - so wie etwa beim Volkswagen-Skandalmotor EA189. Hier wurde eine Software so programmiert, dass Millionen Autos im Test weniger giftige Abgase ausstießen als dann am Ende im tatsächlichen Straßenverkehr.
Viele Fragen noch offen
Ob das EuGH-Urteil die Wende bringt, muss sich allerdings erst zeigen. Noch sind viele Fragen offen: Welche Formen der Abgastechnik sind überhaupt unzulässig? Das müssen Gerichte in jedem Einzelfall klären. Ist dem Käufer durch deren Einsatz ein Schaden entstanden? Und wenn ja: Was für ein Schadenersatz wäre hier angemessen? Schon im VW-Abgasskandal war es so, dass Betroffene zwar berechtigt waren, den Kauf rückabzuwickeln. Auf den Preis des Autos mussten sie sich aber dessen Nutzung anrechnen lassen - wer viel gefahren ist, bekommt wenig oder gar nichts mehr. Dafür ist das Auto weg, ein neues unter Umständen teuer. Zu klagen war also nicht für jeden attraktiv. Die meisten Gerichtsverfahren endeten deshalb mit einem Vergleich.
Urteil aus Karlsruhe mit Spannung erwartet
Die Urteile aus Karlsruhe werden mit Spannung erwartet, denn wegen der unklaren Rechtslage liegen bundesweit seit Monaten massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis. Der BGH wird sich daher jetzt exemplarisch mit drei sehr unterschiedlichen Musterfällen beschäftigen.