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Keine Mehrheit in EU-Ausschuss für neue Zulassung von Glyphosat

Umstrittener Unkrautvernichter - EU vertagt Glyphosat-Neuzulassung

Feld mit Glyphosat
© dpa

Glyphosat wird in hohen Mengen in der Landwirtschaft gegen unerwünschtes Unkraut eingesetzt (Symbolbild).

Kritiker und Befürworter des Unkrautvernichters Glyphosat streiten schon lange über dessen mögliche Gefahren. Aus der EU kommt vorerst kein grünes Licht dafür, das Mittel zehn weitere Jahre einzusetzen. Das Tauziehen geht weiter.

Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten gab es keine qualifizierte Mehrheit dafür. 

Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten benötigt

Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht. Für eine qualifizierte Mehrheit wird die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gebraucht, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Streit über mögliche Gesundheitsrisiken

Kritiker und Befürworter streiten unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

Glyphosat lässt Pflanzen absterben

Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo Glyphosat versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr. Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.

Änderungen sind noch möglich

Jetzt wird im November über die Erneuerung der Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter diskutiert. Änderungen an dem Vorschlag der Kommission sind möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.

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