Neues Lieferkettengesetz: Im ersten Jahr keine Sanktionen verhängt
Neues Lieferkettengesetz - Im ersten Jahr keine Sanktionen
Im ersten Jahr des Lieferkettengesetzes hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bislang keine Sanktionen wegen Verstößen verhängt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Demnach wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 insgesamt 486 Kontrollen bei Unternehmen durchgeführt - zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden bei dem Bundesamt eingegangen, in sechs Fällen habe das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.
Stärkung der Menschenrechte
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie es offiziell heißt, sollen Unternehmen die Verantwortung dafür übernehmen, dass Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden. Sie müssen unter anderem eine Risikoanalyse machen, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Stellt das Bafa Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Gesetz gilt ab Januar auch für kleinere Unternehmen
Das Gesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 greifen die Regelungen für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Bundesamt zieht positive Bilanz
Das Bundesamt zieht mit Blick auf das zu Ende gehende Jahr eine positive Bilanz. Die verpflichteten Unternehmen setzten sich demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich um. Dabei seien sie auch auf ihre Zulieferer zugegangen, um Missstände zu beseitigen oder abzumildern.