Regierung stärkt Verbraucher - Mehr Rechte gegenüber Schufa und Co.
Die Bundesregierung plant, mit einer Reform des Bundesdatenschutzgesetzes die Rechte von Verbrauchern gegenüber Auskunfteien wie der Schufa zu stärken. Dieser Entschluss folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Bonitätsprüfung von Verbrauchern stark einschränkt.
Künftig dürfen personenbezogene Daten wie Wohnadresse und soziale Netzwerkaktivitäten nicht mehr zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit verwendet werden.
Ursprung der Reform: Entscheidung des EuGH
Ausgelöst wurde die Reform durch ein EuGH-Urteil, das auf zwei Fälle in Deutschland zurückgeht. In einem dieser Fälle klagte eine Frau, da ihr aufgrund eines Schufa-Eintrags ein Kredit verwehrt wurde. Die Schufa gab ihr daraufhin nicht die gewünschten detaillierten Informationen zur Score-Berechnung.
Transparentere Schufa-Auskünfte gefordert
Verbraucher sollen zukünftig einfacher erfahren, welche Daten ihren Score-Wert beeinflussen. Bundes-Verbraucherschutz-Ministerin Steffi Lemke betont, dass durch das neue Gesetz auch die Gefahr der Diskriminierung durch Scoring vermindert wird. So soll etwa die Postleitzahl nicht mehr über die Kreditwürdigkeit einer Person entscheiden können.
Verbot der Nutzung sensibler Daten
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, hebt hervor, dass auch sensible Daten wie die ethnische Herkunft oder Gesundheitsinformationen nicht in die Bewertung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen. Die Reform sieht zudem Erleichterungen für Forschungsvorhaben vor. Unternehmen und Einrichtungen, die länderübergreifende Projekte durchführen, müssen sich künftig nur noch an eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden.
Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen
Die geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll Verbraucherrechte stärken und für mehr Transparenz bei der Berechnung von Kreditwürdigkeit sorgen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Diese Änderungen könnten einen bedeutsamen Einfluss auf die Praxis der Bonitätsprüfung und den Umgang mit Verbraucherdaten haben.