250.000 Reisen betroffen - FTI-Pleite: Entschädigung bis Herbst
Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI sind jetzt Entschädigungen in Sicht. Bis zum Herbst sollen die meisten Urlauber ihr Geld bekommen. Der genaue Zeitpunkt für den Beginn der Auszahlungen steht allerdings noch nicht fest.
Wie kommen betroffene Urlauber nach der FTI-Pleite an ihr Geld? Dazu gibt es jetzt erste Antworten. Die Insolvenz des Reiseveranstalters im Juni hatte insgesamt 250.000 stornierte Pauschalreisen zur Folge. Zudem waren 60.000 Pauschalreisende bereits im Urlaub, als das Unternehmen insolvent ging. Auch Zahlungen, die diese Urlauber vor Ort tätigen mussten, um ihre Reise fortzusetzen, können erstattet werden.
"Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten", heißt es vom Deutschen Reisesicherungsfonds, der für die Rückzahlungen verantwortlich ist. Bis zum Herbst soll dann "die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein."
Wer erhält eine Rückzahlung nach der FTI-Pleite?
Abgesichert sind alle Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben. Diese sollen die Kosten erstattet bekommen. Wer nur einzelne Teile seiner Reise, wie zum Beispiel seinen Mietwagen, einen Flug oder ein Hotel über FTI gebucht hat, ist dagegen nicht abgesichert und bleibt wahrscheinlich auf den Kosten sitzen.
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Betreuung durch andere Veranstalter
Nach der Pleite von FTI wurden andere große Reiseveranstalter wie TUI und DER Touristik damit beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen. Dadurch konnten viele der betroffenen Reisenden ihren Urlaub wie geplant fortsetzen. Die Kosten dafür hat der Reisesicherungsfonds direkt an die Reiseveranstalter gezahlt.
Reisesicherungsfonds als Folge der Thomas-Cook-Insolvenz
Der Deutsche Reisesicherungsfonds wurde nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet. Er wird von der deutschen Touristikwirtschaft organisiert und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigt. Hauptaufgabe des Fonds ist die Erstattung von Vorauszahlungen, der Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport im Falle einer Insolvenz eines Reiseanbieters.