Plan von O2 Telefónica: Mehr Mobilfunk-Masten in Naturschutzgebieten
Plan von O2 Telefónica - Mehr Masten in Naturschutzgebieten
Damit sein Handynetz in Deutschland zukünftig flächendeckend verfügbar ist, will der Mobilfunk-Anbieter O2 Telefónica mehr Antennen in Naturschutzgebieten aufstellen. Bislang sei das kaum möglich, weil die Behörden kein grünes Licht gäben, sagte O2-Chef Markus Haas.
Ein unlängst von der Bundesregierung beschlossener Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus könne dies aber ändern. "Wir brauchen diese Flächen", sagt Haas und weist darauf hin, dass vier Prozent der Fläche Deutschlands Naturschutzgebiete seien.
Bessere Flächenabdeckung ab 2030
Für Anfang 2030 plant die Bundesnetzagentur eine neue Vorschrift für die etablierten Handynetz-Betreiber Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica. Sie müssten dann jeweils 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einer Downloadrate von 50 Megabit pro Sekunde erreichen. Das hierzu separat vorgelegte Bundesgesetz zur Beschleunigung des Telekommunikationsnetz-Ausbaus soll dabei helfen, dass dieses Ziel auch machbar ist.
Über das Bundesgesetz zum Ausbau
Das Bundesgesetz besagt beispielsweise, dass der Handynetz-Ausbau im "überragenden öffentlichen Interesse" liegt - damit würde er rechtlich dem Bau von Windrädern gleichgestellt. Außerdem sollen Telekommunikationsfirmen künftig schon zwei Monate nach Antragstellungmit den Ausbauarbeiten loslegen dürfen, selbst wenn die Genehmigung nicht da ist. Bislang gibt es so einen Zeitdruck für die zuständigen Behörden nicht.
O2-Manager sieht Gesetz positiv
Die Umsetzung dieses Gesetzes sei wichtig, betonte O2-Manager Haas. "Wir haben heute keinerlei Anspruch, dass eine Baugenehmigung zügig erteilt wird". Derzeit warte man mitunter sehr lange. "Unter acht, neun Monaten kommt gar keine Genehmigung, und Langläufer gehen über zwei Jahre". In den vergangenen Jahren habe man viele Anträge für Antennenmasten in Naturschutzgebieten gar nicht erst gestellt. Man hoffe darauf, dass das Gesetz nun auch schnell final beschlossen wird.