Streit um Rabatt-Aktionen - Niederlage für Aldi-Süd vor dem EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um irreführende Preisangaben ein Urteil gegen den Discounter Aldi-Süd gefällt. Demnach müssen Rabatte in Werbeprospekten auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden.
Ziel ist es, Verbraucher vor falschen Preisversprechen zu schützen. Einzelhändler sollen so daran gehindert werden, Preise zu erhöhen, um später vermeintliche Rabattaktionen zu bewerben.
Verbraucherzentrale begrüßt Entscheidung
Auslöser für das Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese lobte die Entscheidung des Gerichts und hofft auf mehr Transparenz für Verbraucher. In dem Fall hatte Aldi-Süd mit dem Slogan "Deutschlands bester Preis" geworben, unter anderem für Bananen und Ananas. Der tatsächliche "niedrigste Preis" lag jedoch unter den im Prospekt beworbenen "Rabattpreisen".
Unterschiede zwischen beworbenem und tatsächlichem Preis
Im Detail warb Aldi-Süd mit Ananas zu einem "Preis-Highlight" von 1,49 Euro, durchgestrichen mit 1,69 Euro. Der tatsächlich niedrigste Preis lag jedoch bei 1,39 Euro. Bei Bananen bot der Discounter einen Preis von 1,29 Euro pro Kilo an, durchgestrichen mit 1,69 Euro. Auch hier war der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ebenfalls 1,29 Euro, was den angeblichen Rabatt hinfällig machte.
Gesetz verlangt klarere Angaben
Seit zwei Jahren müssen Händler bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz angeben. Die Verbraucherzentrale forderte jedoch, dass auch die angegebenen Rabatte auf den niedrigsten Preis bezogen werden müssen und nicht nur auf den unmittelbar vor der Aktion geltenden Preis. Laut Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale, hatte Aldi-Süd seine Preisreduktionen nur vorgetäuscht.
Weitere rechtliche Schritte in Deutschland erwartet
Das Urteil des EuGH wird die Rechtsprechung in Deutschland beeinflussen. Das Gericht in Düsseldorf muss nun über den konkreten Fall entscheiden und die Vorgaben des EuGH berücksichtigen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Verkaufsstrategien von Einzelhändlern haben. Verbraucherschützer hoffen auf mehr Klarheit und faire Preisinformationen für Kunden.