Bei Facebook und Co - EuGH begrenzt Nutzung persönlicher Daten
Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung von persönlichen Daten durch Unternehmen eingeschränkt. Es stehe dem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegten Grundsatz der "Datenminimierung" entgegen, wenn sämtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden", teilte das höchste europäische Gericht mit.
Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems. Er hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakuläre Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betrafen.
"Meta muss Datenpool minimieren"
Schrems rügte mit seiner Organisation noyb, dass Meta sich nicht an den Grundsatz der "Datenminimierung" aus der DSGVO halte und einfach das gesamte Online-Verhalten speichere, anstatt die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken. Seine Anwältin erklärte nach dem Urteil: Meta habe im Grunde seit 20 Jahren einen riesigen Datenbestand über die Nutzer aufgebaut, der täglich wachse. Nach diesem Urteil dürfe nur noch ein kleiner Teil des Datenpools von Meta für Werbung verwendet werden.
Meta bestreitet Vorwürfe
"Meta nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat mehr als fünf Milliarden Euro investiert, um den Datenschutz in das Herzstück all unserer Produkte zu integrieren. Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern", erklärte Meta.