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Immer mehr Ukraine-Flüchtlinge in Hessen - Das müssen Helfer wissen

Ukraine-Flüchtlinge in Hessen - Das müssen Helfer und Mieter jetzt wissen

FFH-Reporterin Dominique Bundt berichtet aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen. 

Immer mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine kommen in Hessen an. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen ist überfüllt, die Landkreise richten weitere Notunterkünfte ein und überall im Land bieten Menschen privaten Wohnraum für Geflüchtete an.

FFH-Reporter haben die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen besucht und recherchiert, wie die Verteilung der Flüchtlinge in den Landkreisen läuft und was Mieter wissen müssen, wenn sie privaten Wohnraum anbieten.

Fast 7200 Menschen sind (Stand 22.3.) seit Beginn des Krieges in der Ukraine nach Hessen geflüchtet. Sie alle müssen registriert werden, auch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (HEAE) nach Gießen. Von dort aus werden sie schließlich weiter verteilt an die Landkreise und Kommunen. Läuft alles nach Plan, bleiben die Geflüchteten nur für rund 72 Stunden in der HEAE in Gießen.

500-600 Geflüchtete pro Tag

Zuletzt gab es über Facebook Stimmen dazu, dass die Unterbringung und Abläufe im Gießener Flüchtlingsheim schlecht liefen. Diese Vorwürfe weist Andrea Kaup, die stellvertretende Leiterin der Abteilung "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" des zuständigen Regierungspräsidiums Gießen, jedoch zurück. "Wir sind nicht überfordert. Wir sind herausgefordert." Denn pro Tag kommen die rund 500-600 neue Flüchtlinge aus der Ukraine an. Ein Ansturm, dessen Bewältigung eine Herausforderung sein kann.

Weitere Unterbringungsmöglichkeiten werden gebaut

Häufig sind es Mütter und ihre Kinder, die hier meist in Bussen die Erstaufnahmeeinrichtung erreichen. Um alle von ihnen unterbringen zu können, errichtet die HEAE aktuell weitere Gebäude in Leichtbauweise. Sie werden mit Doppelstockbetten bestückt, es gibt WLAN und Steckdosen, damit die Geflüchteten unkompliziert Kontakt zu Bekannten aufnehmen können.

Kaup: "Schnell in die Kommunen zur Integration"

Nur rund 72 Stunden sollen die ankommenden Flüchtlinge in der Gießener Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, dann übernehmen die Kreise und Kommunen, erklärt Andrea Kaup, die stell. Leiterin der Abteilung "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" des Regierungspräsidiums Gießen

Kaup: "Wir können keine Missstände feststellen"

Zuletzt gab es Stimmen über die üblen Zustände in der HEAE. Diese Vorwürfe weist Andrea Kaup zurück

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© HIT RADIO FFH

Gastfamilien für unbegleitete Kinder gesucht

© FFH

Der Landkreis bittet sich mit möglichst konkreten Wohnraumangeboten zu melden 

Landkreise richten Wohnungsbörsen ein

Viele Flüchtlinge finden zunächst Platz in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung oder in den Notunterkünften der Landkreise. Damit sie von hier aus möglichst schnell in Wohnungen ziehen können, haben die meisten Landkreise Portale im Internet eingerichtet, wo Wohnraum gemeldet werden kann.

Der Landkreis Gießen bittet dringend um die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Hier wurden in kürzester Zeit hunderte Angebote registriert. Kreissozialdezernent Klaus Peter Stock sagt: "Es ist unklar, wie viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu uns in den Landkreis Gießen kommen, wichtig ist es, die Menschen unterzubringen, wenn sie hier ankommen.“ Hier können sich Menschen im Landkreis Gießen melden, die Wohnraum für Flüchtlinge anbieten können. 

Familien für Kinder und Jugendliche gesucht

Der Landkreis Gießen sucht auch Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine. Es sei davon auszugehen ist, dass auch Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern ankommen würden, so der Landkreis. Alle Kinder würden zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen und dann in Gastfamilien vermittelt, wo sie bleiben könnten, bis ihre Perspektive geklärt sei. 

Als Gastfamilien infrage kommen engagierte Paare, Familien und Einzelpersonen, die bereit sind, ein fremdes Kind oder einen Jugendlichen aufzunehmen und sich mit Unterstützung des Jugendamtes allumfassend zu kümmern. Interessierte können sich per Mail melden bei: Liane Becker vom Pflegekinderdienst des Landkreises unter liane.becker@lkgi.de

Wie viel Wohnraum können Sie zur Verfügung stellen?

In allen nordhessischen Landkreisen gibt es Wohnungsbörsen, wo auch Privatpersonen Wohnraum für Geflüchtete anbieten oder zur Verfügung stellen können. Mehr Informationen über die Wohnungsbörsen in Nordhessen finden Sie hier. 

Die Landkreise Fulda und Hersfeld-Rothenburg bitten ebenfalls Privatpersonen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu reichen zunächst Mails, in Fulda an wohnraum@landkreis-fulda.de und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg an migration-asyl@hef-rof.de. Dabei sei es gut, wenn gleich möglichst viele Angaben über den zur Verfügung stehenden Wohnraum gemacht und folgende Fragen beantwortet würden:

  • In welchem Ort befindet sich die Wohnung / das Haus?
  • Wie groß ist die Wohnung / das Haus?
  • Wie viele Zimmer hat die Wohnung / das Haus? 
  • Wie viele Bäder / WC´s ? 
  • Gibt es eine oder mehrere Küchen?
  • Wie ist / sind die Küchen ausgestattet ? Was wird für die Küchenausstattung noch benötigt?
  • Für wie lange können Sie die Wohnung zur Verfügung stellen?
  • Ist die Wohnung bezugsfertig?
  • Sind Sie bereit, die Wohnung auch für Menschen aus anderen Ländern zur Verfügung zu stellen?

Das rät der Gießener Mieterverein

© Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kinder malen Willkommensplakate in Marburg-Biedenkopf - auch Privatleute nehmen Geflüchtete auf 

Zuerst den Vermieter informieren

Der Gießener Mieterverein rät Mietern, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Grundsätzlich sei es aber erlaubt, Besuch auch über 6-8 Wochen zu beherbergen. Darüber könne der Mieter oder die Mieterin alleine entscheiden.

Besuch geht in ein Untermietverhältnis über

Danach gehe das Besuchsverhältnis, so Stefan Kaisers vom Gießener Mieterverein im FFH-Gespräch, quasi in ein Untermietverhältnis über. Das müsse der Vermieter genehmigen, sonst würden Abmahnung bis hin zu Kündigung drohen. Auch eine kurzfristige Überbelegung der Wohnung schadet nicht, so Kaisers. Dauert der Besuch aber länger, sollte der Vermieter bzw. die Vermieterin informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren.

Vermieter darf Überbelegung ablehnen

Der Mieterverein Gießen warnt deshalb: "Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet in jedem Fall die normale Besuchsdauer und ist daher unbedingt erlaubnispflichtig". Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterinnen und Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn die Gäste länger als acht Wochen in der Wohnung bleiben sollen.

Ehepartner oder Kinder dürfen immer aufgenommen werden

Wer Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern in die Mietwohnung aufnehme, brauche dafür aber keine Erlaubnis des Vermieters. Ausreichend sind hierfür einleuchtende wirtschaftliche und persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch, nicht mehr alleine zu leben oder die eigenen Wohnkosten zu senken. 

Höchstrichterliche Klärung steht noch aus

Der Deutsche Mieterbund vertritt die Ansicht, dass es einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters gebe, wenn es sich bei den Aufgenommenen um Kriegsflüchtlinge handele. Das ist aber bislang höchstrichterlich nicht entschieden.

Stefan Kaisers (Mieterverein Gießen): Vermieter kontaktieren

"Setzen Sie sich schnell mit dem Vermieter in Verbindung und erklären Sie ihm die Situation"

Stefan Kaisers: Vermieter kann Untervermietung ablehnen

"Stimmt der Vermieter der Untervermietung nicht zu, kann er mit Abmahnung oder Kündigung drohen"

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Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
Anne Schmidt

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