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Tierquäler muss für Jahre ins Gefängnis - Gerichtsurteil in Friedberg

Gerichtsurteil in Friedberg - Fast 3 Jahre Haft für brutalen Tierquäler

© FFH

Weil er viele Igel, aber auch Kaninchen und Katzen gequält und getötet hat, muss ein 36-Jähriger zwei Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. Das hat heute das Amtsgericht in Friedberg entschieden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Außerdem darf er nie wieder Tiere halten.

Gutachterin spricht von Folter an kleinen Tieren

Der Fall hatte aufgrund der großen Anzahl der getöteten Tiere für Aufsehen gesorgt. Tierschützer fanden mehrfach tote junge Igelbabys, die an den Pfötchen gefesselt waren. Manche lagen am Straßenrand, andere übereinander in Eimern. Mehrere Tiere waren sogar angezündet worden, das berichtete damals der sogenannte Bad Nauheimer Igel-Vadder Lucius im FFH-Gespräch. Von Mai 2020 bis August 2021 soll der 36-Jährige mindestens 32 Igel allein zu dem Zweck eingefangen haben, um sie zu quälen und zu töten. Eine Veterinärmedizinerin erklärte vor Gericht, eine Tierquälerei in einem solchen Ausmaß in ihrer beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt zu haben und sprach von Folter an den Igeln.

Passanten fanden tote Tiere in Plastikeimern

Die von dem Angeklagten getöteten Tiere wurden verpackt in Tüten und Eimern im Umkreis von Ober-Mörlen von Passanten aufgefunden. Vor Gericht hat der 36-Jährige die Tierquälereien zugegeben.

Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert über das Urteil

Die Oberstaatsanwältin sieht die Länge des Tatzeitraums und die sadistische Vorgehensweise als Gründe für die Freiheitsstrafe.

© HIT RADIO FFH

Angeklagter ist cannabisabhängig

Zu seinem Motiv sagte der Angeklagte, er habe Drogen genommen, weil er sich nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in einer Lebenskrise befunden habe. Nach der Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen ging das Gericht davon aus, dass der voll schuldfähige Angeklagte in sadistischer Weise seinen „Lebensfrust“ an den Igeln ausgelassen hat.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten und der Dimension der Taten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung einer Freiheitstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
Anne Schmidt

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