"Kein öffentliches Interesse" - Gießen lehnt Waffenmesse endgültig ab
Die Stadt Gießen hat die für den 17. bis 19. November geplante Waffen-Ausstellung in der Hessenhalle endgültig abgelehnt und damit einer Entscheidung der Waffenbehörde des Landkreises Gießen vorgegriffen.
Die Veranstaltung sei nicht im öffentlichen Interesse, teilt die Stadt Gießen mit. Dabei spiele auch eine Rolle, dass das Waffenrecht, den Verkauf von Waffen nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zulasse.
Veranstalter steht Klageweg offen
Der Veranstalter hatte die gewerberechtliche Festsetzung einer Ausstellung zum Thema "Antike und moderne Jagd-, Sport- und Schusswaffen“ beantragt und laut Mitteilung der Stadt auch beim Landkreis diverse Einzelanträge hierzu gestellt. Ihm stehe nun allerdings der Klageweg gegen die städtische Entscheidung offen.
Auch Kassel verbot die Messe nach Protesten
Die Waffenmesse, bei der laut Antrag "antike und moderne Jagd-, Schuss- und Sportwaffen sowie Zubehör und Militaria" angeboten werden, war auch in anderen Städten schon gescheitert, wie in Kassel oder Halle. Es gab Vorwürfe, dass auch NS-Erinnerungsware verkauft würde und die Messe ein entsprechende Klientel anziehe jenseits von Sport- und Jagdschützen.
"Waffenverkauf muss kontrollierte Verschlusssache bleiben"
In der Ablehnung der Messe erklärt die Stadt, das öffentliche Interesse und der Schutz der eigenen Rechtsordnung höher zu werten seien als die Interessen des Veranstalters. Da aber ein Verkauf von Waffen geplant sei, sei mit Verstößen gegen geltende Gesetze zu rechnen. Denn: "Bei Waffen handelt es sich nicht um übliche Handelsprodukte. Es geht nicht um herkömmliche Flohmarkt-Artikel oder die neueste Küchenmaschine," so die Ordnungsbehörde. "Waffenverkauf hat auf einer Ausstellung für die Allgemeinheit nichts zu suchen. Waffenverkauf ist und muss kontrollierte Verschlusssache bleiben."
NS-Devotionalien könnten verdeckt angeboten werden
Auch der Verkauf von "Militaria und/oder historischen Waffen", den die überwiegende Mehrzahl der Aussteller plane, sei nicht im öffentlichen Interesse, so die Ordnungsbehörde. "An einer Ausstellung, bei der davon auszugehen ist, dass verbotene NS-Devotionalien -ob abgeklebt oder offen - zum Verkauf angeboten werden, könne kein öffentliches Interesse bestehen. Nur ein Verbot sichert die Rechte des öffentlichen Interesses und auch den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."