Anklage im Fall Ayleen - Mord und versuchte Vergewaltigung
Tote Ayleen in der Wetterau - 30-Jähriger wegen Mordes angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage im Fall Ayleen erhoben: Sie wirft dem 30-jährigen Verdächtigen aus Waldsolms Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und weitere Delikte vor.
Bei Verurteilung droht dem Mann neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die Arbeit der für die Ermittlungen eingerichteten 30-köpfigen Soko "LACUS" werde damit abgeschlossen, heißt in einer Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Mittelhessen.
Ayleen mutmaßlich bei Langgöns getötet
Konkret wird dem 30 Jahre alten Mann aus Waldsolms vorgeworfen, die 14-jährige Schülerin am 21. Juli 2022 nachmittags mit seinem Auto in Gottenheim in Baden-Württemberg abgeholt und nach Mittelhessen in eine Waldgemarkung bei Langgöns-Cleeberg im Landkreis Gießen gebracht zu haben. An einem Feldweg soll der Angeschuldigte das Mädchen kurz nach Mitternacht getötet haben. Anschließend brachte er das Opfer zum Teufelsee bei Echzell im Wetteraukreis, wo das bereits als vermisst gemeldete Mädchen am 29. Juli gefunden wurde.
Mehr als 30.000 Chats ausgewertet
Es gab umfangreiche Ermittlungen: so wurden laut Staatsanwaltschaft unter anderem 122 Zeugen vernommen, über 30.000 Chats ausgewertet und diverse rechtsmedizinische und kriminaltechnische Gutachten erstellt. Dadurch gelang es Polizei und Staatsanwaltschaft, einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten zu begründen. Das Handy des Beschuldigten wurde zudem untersucht. Dadurch konnte festgestellt werden, dass sich Ayleen und der Beschuldigte offenbar Ende April 2022 über das Social Media Portal „Snapchat“ kennengelernt und seitdem viele Nachrichten geschrieben hatten.
Beschuldigtem droht lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung
Die Strafverfolgungsbehörden gehen aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Dem Angeschuldigten wird demnach Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Sollte der 30-Jährige verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Wann es zum Prozess kommt, klärt nun das Gießener Schwurgericht. Der Angeklagte hatte im September in der Haft ein Geständnis abgelegt.