Steuerberaterbüros durchsucht - Betrug bei Corona-Überbrückungshilfen?
Sie sollen während Corona bei den Überbrückungshilfen falsche Angaben gemacht haben - so der Verdacht der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft und des Hessisches Landeskriminalamtes gegen Mitarbeiter eines Steuerberaterbüros aus dem Wetteraukreis.
Demnach wurden wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges die Wohn- und Geschäftsräume von 12 Beschuldigten durchsucht. Durchsuchungen gab es unter anderem in Frankfurt, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und dem Wetteraukreis statt, so die Generalstaatsanwaltschaft und das Hessische LKA.
Falsche Angaben in den Anträgen
Bei drei Beschuldigten im Alter von 33 bis 65 Jahren handelt es sich um Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis. Sie sollen, so der Verdacht der Ermittler, in den Corona-Jahren 2020 und 2021 für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und dabei in den Anträgen falsche Angaben gemacht haben.
Titel als Steuerberater missbräuchlich verwendet
Mitbeschuldigt ist außerdem ein 86-jähriger Steuerberater. Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass er den Mitarbeitern der Steuerkanzlei erlaubt hat, seinen Titel als Steuerberater zu benutzen gegen die finanzielle Beteiligung an den Einnahmen. Denn: Damit bei den Anträgen auf die Corona-Hilfen keine krummen Sachen gemacht werden, war vorgesehen, dass die Anträge ausschließlich über sogenannte "Prüfende Dritte", also insbesondere Steuerberaterinnen und Berater, Wirtschaftsprüferinnen und Prüfer oder auch Rechtsanwälte, eingereicht werden konnten.
Mehr als 320.000 Euro Überbrückungshilfen ausgezahlt
Insgesamt sollen die Anträge mit den falschen Angaben sich auf Überbrückungshilfen mit einem Gesamtbetrag von über 750.000 Euro belaufen. Davon wurden mehr als 320.000 Euro Überbrückungshilfen zu Unrecht ausgezahlt, so Generalstaatsanwaltschaft und LKA. Dass weiteres Geld ausgezahlt wurde, konnte durch Kontrollen durch das Regierungspräsidium Gießen und den hessischen Finanzämtern verhindert werden.
Acht Gewerbetreibende beschuldigt
Bei den weiteren acht Beschuldigten handelt es sich um Gewerbetreibende aus Frankfurt, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, jeweils gemeinsam mit den beschuldigten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit falschen Angaben gestellt zu haben.
Hilfe für Umsatzausfälle wegen Corona
Bei den Überbrückungshilfen während Corona handelte es sich um ein Programm vom Bund, bei dem betriebliche Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen erstattet wurden. Unternehmen, Vereine sowie Soloselbständige konnten die Corona-Hilfen beantragen.