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> Mord-Prozess Ayleen beginnt - Angeklagter räumt Tötung ein
07.06.2023, 12:43 Uhr
Mordprozess "Ayleen" gestartet -
FFH-Reporterin berichtet vom Landgericht
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Vor dem Landgericht Gießen hat heute der Prozess um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Alyeen aus Gottenheim aus Baden-Württemberg begonnen. Ein dreißigjähriger Mann aus Waldsolms soll sie laut Anklage auf Snapchat kontaktiert haben. Wochen später habe der Angeklagte sie mit dem Auto abgeholt, nach Hessen gebracht und in Langgöns bei Gießen erwürgt Ihre Leiche habe er am Teufelssee bei Echzell in der Wetterau abgelegt.
In der Anklage heißt es, vorausgegangen sei besonders schweres Cybergrooming. Der 30-jährige habe von dem Mädchen Bilder gefordert, auch Nacktbilder und sie damit dann erpresst. So drohte er, diese intimen Bilder öffentlich zu machen. oder ihren Eltern etwas anzutun. Ayleen und der Angeklagte haben über mehrere Monate eine Vielzahl von Nachrichten ausgetauscht. Der Angeklagte übte immer mehr Druck auf dieses junge Mädchen aus.
Was sich dann zu im einen Teufelskreis entwickelt hat. Das hat dann zu einem Treffen geführt und letztendlich zur Tötung des Mädchens. Der Angeklagte seinerseits von seinem Pflichtverteidiger eine Erklärung verlesen lassen und darin räumt er die Tötung ein. Das Mädchen, so die Erklärung, sei aber freiwillig mit ihm gekommen. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Neuer Untertitel
Im Fall der in Mittelhessen getöteten 14-jährigen Ayleen hat der Angeklagte vor dem Landgericht Gießen die Tat erneut eingeräumt. Er habe das Mädchen am 21. Juli in ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg abgeholt, hieß es in einer Erklärung des 30-Jährigen, die einer seiner Anwälte zum Prozessauftakt verlas.
Auf der Fahrt habe die 14-Jährige seine "Nähe gesucht". Später auf der Fahrt sei es zum Streit gekommen, hieß es in der Erklärung.
Leiche im Teufelsee bei Echzell gefunden
Das Mädchen habe ihn provoziert und beleidigt, daraufhin habe er sie getötet. Die Leiche des Mädchens war nach umfangreicher Suche in einem See im Wetteraukreis gefunden worden. Der 30-jährige aus Waldsolms ist wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung angeklagt.
Staatsanwaltschaft widerspricht
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger sagte, der in der Erklärung dargestellte Tatablauf sei "in keinster Weise mit den Ermittlungsergebnissen zusammenzubringen". Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Laut Anklage haben sich der 30-Jährige und die Schülerin etwa drei Monate vor der Tat über den Messengerdienst Snapchat und über ein Online-Spiel kennengelernt. Sie hätten mehr als 7000 meist stark sexualisierte Nachrichten geschrieben haben.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger
"Es handelt sich um sogenanntes Cybergrooming. Hier hat ein erwachsener Mann ein Mädchen sexuell unter Druck gesetzt. Es entstand ein Teufelskreis an deren Ende das Treffen und der Tod des Mädchens stand."
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Das Besondere an dem Verfahren ist sicherlich diese Dynamik, die das Verhältnis des Angeklagten und Aileen genommen hat. Wir haben es hier mit dem Phänomen des sogenannten Cyber-Groomings zu tun, also dass eine sexuelle Annäherung über das Internet stattfindet eines älteren Mannes zum Nachteil eines jungen Mädchens. Und dann wir am Ende dieses ganz tragische Ende haben, nämlich dass ein Mädchen zu Tode gekommen ist. Aileen und der Angeklagte haben über mehrere Monate eine Vielzahl von Nachrichten ausgetauscht. Und dieses Kommunikationsverhalten ist insbesondere dadurch geprägt, dass der Angeklagte immer mehr Druck auf dieses junge Mädchen ausgeübt hat, was sich dann zu einem Teufelskreis entwickelt hat, also zu einer Abwärtsspirale, die dann letztendlich zu dem tatsächlichen Treffen geführt hat und dann auch zur Tötung des Mädchens.
© dpa
Der Angeklagte hat seine Tat vor Gericht erneut gestanden.
Mädchen geriet in einen Teufelskreis
Hierbei habe der Mann vehement Nacktbilder und Masturbationsfotos von dem Mädchen gefordert. Teils sei das Mädchen den Forderungen nachgekommen, reale Treffen mit dem Angeklagten habe sie jedoch abgelehnt. Der 30-Jährige habe die Schülerin zunehmend unter Druck gesetzt und auch damit gedroht, ihre Eltern über die Bilder zu informieren oder Familienangehörige zu töten. Aus diesem "Teufelskreis" habe die 14-Jährige nicht ausbrechen können, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger.
Cybergrooming und Mord aus sexuellen Motiven
Die Anklage wirft ihm Mord aus sexuellen Motiven und versuchte Vergewaltigung vor. Bei einer Verurteilung droht ihm auch Sicherungsverwahrung über die Haftstrafe hinaus.
Oberstaatsanwalt Hauburger: Das wird ihm vorgeworfen
"Wir werfen dem Angeklagten vor, das Mädchen von Gottenheim nach Hessen gebracht und hier auf einem Feldweg getötet zu haben." (Interview vom 5.1.2023)
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Ganz konkret wird dem Angeklagten zulastgelegt, dass er die damals 14-jährige Aileen aus Gottenheim am 21.07.2022 abgeholt hat. Und dann später nach Hessen verbracht hat. Konkret dann mit ihr in ein Waldgebiet bei Langgönns Kleber gefahren ist, sie dort getötet hat. Und anschließend in einen See verbracht hat und dort abgelegt hat. Der Angeschuldigte hat sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zumindest teilgeständig gezeigt. Hat ihren Tathintergründen und der Tatmotivation gesagt. Hat aber im Rahmen einer polizeilichen und staatsanwaltschaftlich geführten Vernehmung eingeräumt, dass er für den Tod des Mädchens verantwortlich ist.
Oberstaatsanwalt Hauburger: Darum hat er gestanden
"Wir konnten dem Tatverdächtigen anhand der Funkzellen nachweisen, wo er mit Ayleen unterwegs war. Das war das Entscheidende für das Geständnis." (Interview vom 6.9.2022)
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Über diese Datenträger-Auswertung ist es uns gelungen, ein Bewegungsprofil des Beschuldigten zu erstellen. Wir konnten also genau sagen, wann er wo mit Aline gewesen sein muss. Damit haben wir ihn in der Vernehmung auch konfrontiert und das war letztendlich auch der Schlüssel zum Erfolg. Diese Vernehmung hat längere Zeit gedauert. Anfangs hat der Beschuldigte noch bestritten. Am Ende der Vernehmung hat er dann aber eingeräumt für den Tod von Aline verantwortlich zu sein. Im Anschluss an die Vernehmung hat sich der Beschuldigte dahingehend kooperativ gezeigt, dass er angeboten hat, uns die eigentliche Tatörtlichkeit zu zeigen. Dort hat er nochmal die Tat in groben Zügen rekonstruiert, hat uns also gesagt, was dort passiert ist. Im Nachgang hat er uns auch noch zu einer Ablageörtlichkeit geführt, wo wir weitere Kleidungsstücke von Aline gefunden haben. Die Kleidungsstücke lagen unweit des Tatorts, aber nicht in unmittelbarer Nähe.
Angeklagter bereits vorbestraft
Bei einer Vernehmung hatte der Verdächtige gestanden, das Mädchen getötet zu haben. Der Tatverdächtige und Ayleen kannten sich den Angaben zufolge aus wochenlangen Chats in sozialen Netzwerken und aus einem Online-Spiel. Der Angeklagte war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden und war über Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Ayleen auf Feldweg bei Langgöns getötet
Den Ermittlungen zufolge soll er Ayleen am 21. Juli 2022 mit seinem Auto im südbadischen Gottenheim abgeholt und sie nach Hessen in ein Waldgebiet nahe Langgöns im mittelhessischen Landkreis Gießen gebracht haben. Dort soll er die 14-Jährige um kurz vor Mitternacht auf einem Feldweg getötet haben.
© dpa
Eine Drohne schwebt Ende Juli 2022 über dem Teufelsee bei Echzell in der Wetterau. Die Polizei sicherte Spuren.
© dpa
Polizisten suchen die Böschung die Ufer des Sees ab. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Verdächtige die Ermittler selber hierher geführt.
Angeklagter führte Ermittler zum toten Mädchen
Die Leiche des Mädchens war Ende Juli vergangenen Jahres im Teufelsee bei Echzell gefunden worden. Der Tatverdächtige selbst hatte die Ermittler nach seinem Geständnis dorthin geführt.
Ermittler werteten zahllose Funkdaten aus
Nachdem die Schülerin in Gottenheim verschwunden war, hatte der ganze Ort zu suchen begonnen. Dann wurde die Suche ausgeweitet. So werteten Ermittler zahllose Funkdaten-Protokolle aus. Dabei identifizierten sie das Handy des Angeklagten, das über Zeiträume in der Nähe des Opfer-Handys eingeloggt war.
Opfer online kennengelernt
Nach dem Auffinden der toten Ayleen am Teufelsee ermittelte die 30-köpfige Soko "Lacus" und die Staatsanwaltschaft Gießen. Sie befragten unter anderem 122 Zeugen und werteten über 30.000 Chats aus, außerdem Handy-, Funkzellen, GPS- sowie Geodatenanalysen.
Das Ergebnis: Ayleen und der Angeklagte sollen sich über den Messenger-Dienst Snapchat kennengelernt haben. Dort hätten sie über Wochen Nachrichten miteinander ausgetauscht, so Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger in einer Mitteilung.
Weitere Fälle von sexueller Belästigung
Während der Ermittlungen im Mordfall Ayleen wurde bekannt, dass er im Frühjahr danach Mädchen in der Wetterau belästigt haben soll. Hierzu lagen sogar drei Anzeigen gegen den Mann vor, in denen es um Nötigung und sexuelle Belästigung geht.