Kontrollen am Flughafen - Keine Pflanzen von Fernreisen mitbringen
Den Liebsten ein Souvenir aus dem Urlaub mitbringen, das gehört für viele zum Reisen dazu: Doch bei Trips außerhalb der EU gilt es Einfuhrregeln zu beachten, zum Beispiel in Bezug auf Pflanzen.
Bei pflanzlichen Mitbringsel wie Rosen, Chilis oder Mangos gibt es bei den Einfuhrbestimmungen einiges zu beachten, sagt der hessenweit tätige Pflanzenschutzdienst vom Regierungspräsidium Gießen. Ansonsten kann das Mitbringsel teuer werden.
Einfuhrbestimmungen beachten
„Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen der pflanzlichen Geschenke unkompliziert ist“, sagt der Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Doch es geltenden Einfuhrbestimmungen, die verhindern sollen, dass gefährliche nicht heimische Schadorganismen oder Pflanzenkrankheiten ins Land gebracht werden.
Zeugnis erforderlich
Strenge Vorschriften gibt es unter anderem für frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen im Urlaubsgepäck. Für alle diese Mitbringsel ist ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes notwendig. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“, reicht alleine nicht aus.
Besondere Ausnahme für 5 Früchte
Ausnahmen gibt es nur für die fünf Früchte Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Bananen, diese dürfen ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis, umgangssprachlich oftmals als „Phyto“ bezeichnet, mitgebracht werden.
Pflanzen werden direkt am Flughafen vernichtet
Die Vorschriften gelten für alle Reisenden, die von außerhalb der EU einreisen, sei es ein Kurztrip oder eine Fernreise. Der Pflanzenschutzdienst wird deshalb in der Ferienzeit am Flughafen Frankfurt vermehrt Passagiere kontrollieren. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, so Alexander Grüner vom Pflanzenschutzteam des Gießener Regierungspräsidiums. Zudem wird eine Gebühr erhoben, die dann direkt vor Ort gezahlt werden muss.
Folgen für Umwelt und Landwirtschaft
„Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen, die auch bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt er. So könnten in nur einer einzigen Frucht mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. Dies könne verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben. Eine Ausnahme der Zeugnispflicht gibt es deshalb auch nicht, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelt.
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