Limburg: Tauben-Tötung soll per Bürgerentscheid verhindert werden
Bürgerentscheid in Limburg? - Aktivisten wollen Tauben-Töten verhindern
Tierschützer wollen die gezielte Tötung von Tauben in Limburg verhindern. Sie sammeln jetzt Unterschriften, um einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen. Das hat das Stadttaubenprojekt Limburg auf seiner Facebook-Seite angekündigt.
Mitte November hatte eine Entscheidung des Stadtparlaments für Entsetzen bei vielen Tierschützern gesorgt: Um die vermeintliche Taubenplage in den Griff zu bekommen, sollen die Vögel von einem Falkner getötet werden – per Genickbruch. Zuvor soll das aber noch tierschutzrechtlich geprüft werden.
Über 2.500 Unterschriften erforderlich
Rund 700 Tauben gibt es laut Schätzungen in Limburg. Um einen Bürgerentscheid gegen die Tötung zu beantragen, braucht es rund 2.700 Unterschriften. Die Initiatoren wollen mit dem Bürgerbegehren zunächst den Beschluss der Stadtverordeneten stoppen, sagen sie uns am FFH-Mikro. Anschließend müsse man über alternative Lösungen nachdenken. Dazu empfehlt das Limburger Stadttaubenprojekt die Aufstellung von Taubenhäusern.
Alternative zum Töten: Taubenhäuser
Das sind quasi künstliche Brutstätten, die in der Innenstadt aufgestellt werden würden. Die Vögel werden in diese Häuser gelockt und sollen dort so gut versorgt werden, dass sie sich dann dort vermehren. Anschließend entfernen Experten die Taubeneier und ersetzen diese durch Attrappen. Auch so könnte die Anzahl der Tauben langfristig verringert werden. In Wiesbaden und Montabaur beispielsweise konnte durch diese Maßnahme der Bestand der Tauben mindestens halbiert werden, ohne dass ein Tier getötet wurde.
Post des Stadttaubenprojekts bei Facebook
Stichwort Bürgerentscheid
Bürgerinnen und Bürger können in Hessen einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen, um über bestimmte Fragen abstimmen zu lassen. Im Vorfeld müssen aber Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt werden. Wird die erforderliche Stimmenzahl erreicht, muss das Stadt- oder Gemeindeparlament über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Gibt es grünes Licht, muss nach spätestens sechs der Bürgerentscheid stattfinden. Mehr Hintergründe zum Ablauf und zu den Anforderungen an einen Bürgerentscheid gibt es hier.